News-Archiv 2020

Dr. Heiner Kahlert in Who’s Who Legal Sports & Entertainment aufgenommen

Dr. Kahlert wird von Who's Who Legal (WWL) in Deutschland als „National Leader“ im Verzeichnis „Sports and Entertainment 2021“ geführt. Nach der von WWL unter Mitbewerbern und Mandanten durchgeführten Befragung erhält Heiner Kahlert „hohes Lob für seine hervorragenden Kenntnisse im Sportrecht und seine Tätigkeit als Berater und Vertreter in komplexen streitigen Verfahren“. Wie in den letzten beiden Jahren wir Dr. Kahlert zudem auch 2021 im Verzeichnis „Future Leaders Arbitration“ von WWL geführt werden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses steht kurz bevor.

FIBA ruft den Dr. Dirk-Reiner-Martens-Preis ins Leben

Das Central Board der FIBA hat in seiner Sitzung vom 6. November 2020 den „Dr. Dirk-Reiner-Martens Preis“ ins Leben gerufen.

Der Preis wird alle zwei Jahre an eine Person verliehen, die einen bedeutenden akademischen Beitrag auf dem Gebiet der Rechtsfragen im Basketball und/oder zur internationalen Sportstreitbeilegung geleistet hat. Der Preis spiegelt das Engagement von Herrn Dr. Martens wider, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Sport ständig zu verbessern und junge Sportjuristen zu unterstützen.

Die Schaffung dieses Preises kurz vor dem ersten Todestag von Herrn Dr. Martens ist eine wunderbare Anerkennung seiner Leistungen in den Bereichen Sportrecht und Konfliktlösung. Unser Team dankt der FIBA hierfür von ganzem Herzen.

David Menz nahm als Redner am „FIFA Executive Programme in Sports Arbitration“ teil

Im Rahmen des erstmals von der FIFA organisierten Lehrgangs „Executive Programme in Sports Arbitration“ hat David Menz einen Vortrag über den BAT gehalten. Dieser Lehrgang richtet sich an Führungskräfte aus der Sportwelt und soll Ihnen die Besonderheiten der Schiedsgerichtsbarkeit im Sport durch verschiedene Vorträge anerkannter Experten auf diesem Gebiet näherbringen.

Martens Rechtsanwälte vertreten Türkgücü erfolgreich gegen BFV und DFB

Das LG München I hat heute unserem Mandanten Türkgücü München ganz überwiegend Recht gegeben im Verfahren gegen den Bayerischen Fußball-Verband e.V. (BFV) und den Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB). Die Entscheidung (Az.: 37 O 11770/20) zeigt insbesondere, dass trotz der unbestrittenen Verbandsautonomie Leistungsverfügungen auch im Sport ausnahmsweise zulässig (und auch begründet) sein können.
Der BFV muss nun die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 widerrufen und über die Meldung zur 1. DFB-Pokalhauptrunde unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entscheiden.

In der Sache bleiben dem BFV damit zwei Optionen: Entweder er benennt Türkgücü München oder er ändert kurzfristig erneut seine Spielordnung, diesmal allerdings ermessensfehlerfrei.

Für die Pressemitteilung des LG München I klicken Sie bitte hier.

David Menz veröffentlicht Aufsatz im Tagungsband „eSport-Recht – Politik, Praxis und Wissenschaft im Dialog“

David Menz hat zusammen mit Dr. Paul Fischer einen Aufsatz zur Frage der „Implementierung der Organisationsstrukturen des Wettkampfsports im eSport“ für den Tagungsband „eSport-Recht - Politik, Praxis und Wissenschaft im Dialog“ der Forschungsstelle für eSport-Recht (FeSR) verfasst. Darin setzten sie sich mit der spannenden Frage auseinander, ob sich die im traditionellen Sport bestehenden Organisationsstrukturen auf den eSport übertragen lassen. Um den Tagungsband zu erwerben, klicken Sie bitte hier.

David Menz und Maximilian Wegge erzielten vor dem LG München einen großen Sieg für Türkgücü München

Die Nominierung des FC Schweinfurt 05 für den DFB-Pokal 2020/2021 muss vorerst widerrufen werden. Stattdessen muss der Bayerische Fußball-Verband Türkgücü München vorläufig nominieren. Türkgücü München hat sich aufgrund seiner herausragenden Leistung in der Saison 2019/2020 die Teilnahme am DFB-Pokal verdient. Jetzt ist es sowohl an dem Bayrischen als auch am Deutschen Fußball-Bund, die Teilnahme unseres Mandanten zu ermöglichen. Die News auf der Website von Türkgücü München finden Sie hier.

David Menz nimmt als Redner am ARD Online/AIAC Webinar „Employment and Contractual Issues in Sport: Recent Developements Post Covid-19“ teil

David Menz und die anderen Teilnehmer des Panels, Henry Goldschmidt (Morgan Sports Law), Nick de Marco QC (Blackstone Chambers) sowie Aahna Mehrotra (TNT Law Practice), diskutieren und teilen ihre Erfahrungen angesichts der neuesten Entwicklungen rund um arbeitsrechtliche und vertragliche Angelegenheiten im Sportrecht seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie.

Den englischsprachigen Flyer zum Webinar finden Sie hier.

Unser Beitrag zum Klimaschutz

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Diese Herausforderung kann nur bewältigt werden, wenn Unternehmen nachhaltig handeln. Das erfordert insbesondere, CO2-Emissionen auf ein Minimum zu reduzieren und unvermeidliche Emissionen durch Klimaschutzprojekte zu kompensieren.

Martens Rechtsanwälte nimmt diese gesellschaftliche Verantwortung sehr ernst. Bereits lange vor der Corona-Krise haben wir versucht, Reisen und Papierverbrauch so weit wie möglich zu reduzieren, insbesondere durch eine weitestgehend elektronische Aktenführung und moderne Kommunikationsmittel.

So ist beispielsweise das von uns entwickelte und seit 2007 administrierte Basketball Arbitral Tribunal ein Vorreiter in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit für nachhaltige Verfahrensführung: Seit jeher findet die Kommunikation in den Verfahren nahezu ausschließlich auf elektronischem Wege statt, wodurch in mittlerweile fast 1600 Verfahren nicht nur große Mengen Papier eingespart, sondern dank zahlreicher Telefon- und Videokonferenzen statt persönlicher Treffen auch viele Reisen verhindert wurden.

Ferner bemühen wir uns seit jeher, Flug- und Pkw-Reisen soweit wie möglich durch Bahnreisen zu ersetzen.

Um in Zukunft noch mehr zum Klimaschutz beizutragen, haben wir zu Beginn des Jahres beschlossen, alle CO2-Emmissionen zu kompensieren, die durch unseren Geschäftsbetrieb bedingt sind. Hierbei werden nicht nur Geschäftsreisen berücksichtigt, sondern auch der für die Kanzleiräumlichkeiten erforderliche Energieverbrauch, die Arbeitswege der einzelnen Mitarbeiter, die Verpflegung, das Arbeitsmaterial und entstehender Abfall. Der sich aus diesen Positionen errechnende CO2-Wert wird durch eine Zahlung an Klimaschutzprojekte ausgeglichen.

Für das Jahr 2020 wurde vor kurzem eine entsprechende Zahlung an atmosfair geleistet. Atmosfair wurde vielfach als Anbieter von nachhaltigen CO2-Kompensationprojekten ausgezeichnet (Atmosfair im Test).

Ausweislich des von atmosfair ausgestellten Zertifikats wurden durch unsere Zahlung 24.130 kg CO2-Treibhausgase kompensiert. Im zweiten Halbjahr 2020 anzutretende Geschäftsreisen und etwaige sonstige unvorhergesehene Emissionen werden am Ende dieses Jahres gesondert kompensiert.

Martens Rechtsanwälte veröffentlichen Aufsatz zur Problematik des „politischen“ Protests von Fußballspielern auf dem Spielfeld

Maximilian Wegge und David Menz haben sich in ihrem Aufsatz näher mit der Frage auseinandergesetzt, welche Form des „politischen“ Protests von Spielern momentan nach den FIFA Regeln möglich ist und inwiefern eine Anpassung der aktuell bestehenden Regularien erforderlich ist. Den (englischsprachigen) Aufsatz finden Sie hier.

Heiner Kahlert referiert bei der Online-Veranstaltung „Covid-19 und Sportrecht“

Am 1. Juli 2020 ist Heiner Kahlert einer der Referenten bei der Online-Veranstaltung "Covid-19 und Sportrecht", die vom Deutschen Sportschiedsgericht (DIS-Sport) und der DIS 40 unterstützt wird. Anmeldungen sind noch möglich. Für die Einladung und das Programm zur Veranstaltung klicken Sie bitte hier.

Erfolgreiche Vertretung der World Bridge Federation in Schadensersatzprozess

Dr. Heiner Kahlert und David Menz haben die World Bridge Federation (WBF) erfolgreich in einem Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Köln vertreten.
Die WBF wurde von zwei Senioren-Bridgespielern auf Zahlung von materiellem und immateriellem Schadensersatz in einer Gesamthöhe von deutlich über EUR 150.000 verklagt. Hintergrund für die Klage war, dass die WBF die beiden Spieler wegen regelwidrigen Verständigungen per Hustenzeichen bei der Weltmeisterschaft 2013 nachträglich disqualifiziert, ihnen den Weltmeistertitel aberkannt und sie als Paar lebenslang gesperrt hatte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Jahre 2017 die Sperre, nicht aber die Disqualifizierung und Aberkennung des Titels für rechtswidrig erklärt (die Entscheidung ist auszugsweise veröffentlicht in SpuRt 2018, 73).

Die Schadensersatzklage wurde nun von der zuständigen Kammer des Landgerichts Köln nahezu vollumfänglich abgewiesen. Lediglich Ersatz eines geringfügigen materiellen Schadens für Rechtsanwaltskosten im 2013 durchgeführten Verbandsgerichtsverfahren wurde den Klägern zugesprochen. Dagegen wurde der Anspruch auf immateriellen Schadensersatz vollständig zurückgewiesen. Insoweit ist die Kammer zu dem Ergebnis gekommen, dass keine eine Entschädigung in Geld rechtfertigende Persönlichkeitsverletzung durch die WBF vorlag, nicht zuletzt weil ausreichend Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die beiden Spielern die ihnen vorgeworfenen Regelverstöße tatsächlich begangen hatten.

Martens Rechtsanwälte informiert über das FIFA Rundschreiben 1714 zu Regulierungsfragen angesichts von COVID-19

Die Zusammenfassung zum FIFA Rundschreiben 1714 zu Regulierungsfragen angesichts von COVID-19 finden Sie hier.

Das Basketball Arbitral Tribunal (BAT) erhält den 1500. Fall

Das von Martens Rechtsanwälte kreierte Basketball Arbitral Tribunal (BAT) erhielt seinen ersten Schiedsantrag am 29. Mai 2007. Seither ist die Zahl der jährlich eingehenden Anträge fast jedes Jahr gestiegen. Etwas mehr als 13 Jahre nach seiner Gründung ist beim BAT nun der 1500. Fall eingereicht worden.
Seit seiner Gründung ist das BAT mit seinem innovativen Streitbeilegungsmechanismus für die schnelle und kostengünstige Lösung von Vertragsstreitigkeiten zu einem etablierten internationalen Schiedsgericht herangewachsen und das nach Fallzahlen zweitgrößte Sportschiedsgericht der Welt geworden. Die Schiedsrichter entscheiden ex aequo et bono und haben mit ihrer Rechtsprechung Grundprinzipien für wiederkehrende Fragestellungen im Zusammenhang mit Verträgen im Basketball geschaffen.

Im März 2019 veranstaltete das BAT seine erste Nutzerkonferenz. Durch die Weiterentwicklung der Regeln und der stetigen Optimierung der Verwaltung der Verfahren widmet sich das BAT kontinuierlich der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit des Systems.

Weitere Informationen zum BAT finden Sie hier.
Weitere Informationen zur BAT Rechtsprechung finden Sie hier.

Martens Rechtsanwälte begleiten Odriozola-Transfer zum FC Bayern München

Dr. Heiner Kahlert und David Menz haben den spanischen Nationalspieler Álvaro Odriozola bei seinem Wechsel auf Leihbasis von Real Madrid zum FC Bayern München beraten. Dies geschah in Kooperation mit Rodrigo Garcia von Laffer Abogados in Madrid, mit dem Martens Rechtsanwälte bereits bei dem Transfer von Arturo Vidal von Juventus Turin zum FC Bayern München zusammengearbeitet hatte.