News
18.06.2020

Erfolgreiche Vertretung der World Bridge Federation in Schadensersatzprozess

Dr. Heiner Kahlert und David Menz haben die World Bridge Federation (WBF) erfolgreich in einem Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Köln vertreten.

Die WBF wurde von zwei Senioren-Bridgespielern auf Zahlung von materiellem und immateriellem Schadensersatz in einer Gesamthöhe von deutlich über EUR 150.000 verklagt. Hintergrund für die Klage war, dass die WBF die beiden Spieler wegen regelwidrigen Verständigungen per Hustenzeichen bei der Weltmeisterschaft 2013 nachträglich disqualifiziert, ihnen den Weltmeistertitel aberkannt und sie als Paar lebenslang gesperrt hatte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Jahre 2017 die Sperre, nicht aber die Disqualifizierung und Aberkennung des Titels für rechtswidrig erklärt (die Entscheidung ist auszugsweise veröffentlicht in SpuRt 2018, 73).

Die Schadensersatzklage wurde nun von der zuständigen Kammer des Landgerichts Köln nahezu vollumfänglich abgewiesen. Lediglich Ersatz eines geringfügigen materiellen Schadens für Rechtsanwaltskosten im 2013 durchgeführten Verbandsgerichtsverfahren wurde den Klägern zugesprochen. Dagegen wurde der Anspruch auf immateriellen Schadensersatz vollständig zurückgewiesen. Insoweit ist die Kammer zu dem Ergebnis gekommen, dass keine eine Entschädigung in Geld rechtfertigende Persönlichkeitsverletzung durch die WBF vorlag, nicht zuletzt weil ausreichend Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die beiden Spielern die ihnen vorgeworfenen Regelverstöße tatsächlich begangen hatten.