News-Archiv 2013

Dirk-Reiner Martens Interview in Legal Tribune Online

Dirk-Reiner Martens kommentiert die Chancen für Rechtsanwälte im Bereich des "Sportrechts". Den vollständigen Text des Artikels finden Sie hier.

Christian Keidel bespricht CAS Entscheidungen zu UEFA Financial Fairplay

In der Ausgabe 1/2013 des ISLA Newsletters bespricht Christian Keidel die Entscheidungen des Court of Arbitration for Sport (CAS) i.S. Bursaspor v. UEFA, 10 July 2012 (CAS 2012/A/2821) und Besikats v. UEFA, 31 October 2012 (CAS 2012/A/2824). Martens Rechtsanwälte haben Bursaspor im vorgenannten Verfahren erfolgreich vertreten. Den vollständigen Text des Newsletters finden Sie hier.

Das BAT – ein echtes Schiedsgericht

Das Basketball Arbitral Tribunal (BAT) – als echtes Schiedsgericht vom Schweizer Bundesgericht bestätigt. Am 14. Dezember 2012 hat das Schweizerische Bundesgericht über eine Rechtsbeschwerde nach Artikel 190(2) des Swiss Code on Private International Law (PILA) entschieden, die die Aufhebung eines Schiedsspruchs nach den BAT Regeln zum Ziel hatte. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der "objet du recours .... ne fait problème en l'espèce" [der Gegenstand der Beschwerde bereitet im gegenwärtigen Fall keine Probleme]. Dieser kurze Satz bedeutet, dass das Gericht den BAT als echtes Schiedsgericht nach Schweizer Recht anerkannt hat. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass nur "Schiedssprüche" Gegenstand einer Rechtsbeschwerde nach Artikel 190(2) PILA sein können.
In seiner Entscheidung hat das Gericht auch einen Schlussstrich unter eine Debatte gezogen, bei dem die Rechtsprechung des Court of Arbitration for Sport zu entgegengesetzten Ergebnissen gelangt war: das Schweizer Bundesgericht hielt die Rechtsbeschwerde für zulässig, obwohl der Schiedsspruch des BAT, wie nach den BAT-Regeln für sogenannte "low value cases" vorgesehen, ohne Gründe ergangen war und, obwohl die Beschwerdeführerin ihr Recht, die Gründe für den Schiedsspruch zu verlangen, nicht ausgeübt hatte. Die erste Rechtsbeschwerde gegen einen Schiedsspruch des BAT hatte das Schweizer Bundesgericht am 29. Mai 2012 zurückgewiesen, weil die anwendbare Schiedsvereinbarung einen Verzicht auf eine Rechtsbeschwerde enthielt, wie es Artikel 192 PILA zulässt. Bis zum 31. Januar 2013 sind, seit dem ersten Antrag im Jahr 2007, 367 Anträge auf Durchführung eines Schiedsverfahrens beim BAT eingegangen.

BAT nominiert für GAR Awards 2013

Das Basketball Arbitral Tribunal (BAT) ist für GAR Awards 2013 nominiert.
Am 6. Februar 2013 veröffentlichte die Global Arbitration Review (GAR) die Kurzliste der Nominierungen für die GAR Awards 2013. Das BAT ist im Bereich "Innovation by an individual or organisation" nominiert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Marko Pesic und Christian Keidel geben gemeinsame Vorlesung an der TU München

Marko Pesic, Geschäftsführer und Sportdirektor des FC Bayern e. V. Basketball und ehemaliger Spieler der deutschen Basketball Nationalmannschaft, wird am Mittwoch, 6. Februar 2013, einen Vortrag im Rahmen der Sportrechtsvorlesung von Christian Keidel an der TU München halten.

BAT nominiert für Innovating Justice Award

Das Basketball Arbitral Tribunal (BAT) wurde für den Innovating Justice Award nominiert.
Neben vielen anderen innovativen Ideen wurde das BAT für den Innovating Justice Award des Hague Institute for the Internationalisation of Law nominiert. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Tamira Paszek darf doch bei den Olympischen Spielen in London aufschlagen

Der Internationale Tennis Verband (ITF) hatte in erster Instanz die Nominierung der Österreichischen Tennisspielerin, Tamira Paszek, für die Olympischen Spiele in London verweigert.
Gegen diese Entscheidung legte der Österreichische Tennisverband vertreten durch Dr. Dirk-Reiner Martens und Christian Keidel erfolgreich Einspruch bei der Berufungsinstanz der ITF ein. Am Abend des 6. Juli 2012 bestätigte die ITF, den Anspruch der Wimbledon-Viertelfinalistin an den Olympischen Spielen in London teilzunehmen.

300. Verfahren vor dem Basketball Arbitral Tribunal (BAT)

Das Basketball Arbitral Tribunal (BAT) feiert ein weiteres Jubiläum: Nachdem vor nicht einmal einem Jahr das 200. Verfahren eröffnet wurde, ist vor kurzem die Marke von 300 eröffneten Verfahren durchbrochen worden!
Das BAT wurde im Jahr 2007 von Martens Rechtsanwälte entwickelt und wird seither von uns administriert. Es ist ein neuartiges, unabhängiges und höchst effizientes Schiedsverfahren zur Lösung von Streitigkeiten im Basketball zwischen Profisportlern, Agenten und Vereinen. Seit dem ersten Verfahren, das am 29. Mai 2007 eröffnet wurde, ist die Zahl der eingehenden Schiedsklagen Jahr für Jahr dramatisch gestiegen. Die Website des BAT finden Sie hier.

Bursaspor siegt mit Martens Rechtsanwälte vor dem CAS gegen die UEFA

Mit Entscheidung vom 30. Mai 2012 hatte die UEFA den türkischen Erstligisten Bursaspor wegen angeblicher Verletzungen der UEFA Club Licensing and Financial Fair Play Regulations für die kommende Saison von allen UEFA Wettbewerben ausgeschlossen. Vertreten durch Andreas Zagklis und Christian Keidel legte Bursaspor gegen diese Entscheidung beim Court of Arbitration for Sport (CAS) Berufung ein.
Mit Schiedsspruch vom 22. Juni 2012 hob der CAS die Entscheidung der UEFA auf und setzte die Sperre für drei Jahre zur Bewährung aus. Bursaspor darf folglich in der kommenden Saison in der UEFA Europa League spielen. Es handelte sich um die erste Entscheidung des CAS zu einer Strafe der UEFA wegen Verletzung der am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Finacial Fair Play Regeln. Die Pressemitteilung des CAS zu dem Schiedsspruch können Sie hier abrufen. Die Stellungnahme der UEFA zu dieser Entscheidung finden Sie hier.

Heiner Kahlert kommentiert „Murphy“-Urteil des EuGH

In der Ausgabe 1/2012 des Maastricht Journal of European and Comparative Law kommentiert Heiner Kahlert zusammen mit Prof. Ulrich Haas die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Murphy". Zugrunde lag der Entscheidung unter anderem der Fall der englischen Pub-Inhaberin Karen Murphy, die strafrechtlich sanktioniert wurde, weil sie in ihrem Pub Premier-League-Übertragungen über griechisches Pay-TV gezeigt hatte.
Der EuGH erklärte die bisherige Praxis der Vergabe absoluter territorialer Exklusivlizenzen für TV-Senderechte ebenso für europarechtswidrig wie mitgliedsstaatliche Gesetze, die eine solche Praxis unterstützen. Heiner Kahlert und Prof. Ulrich Haas erläutern, weshalb die Entscheidung aus ihrer Sicht dennoch weniger dramatisch für Rechteinhaber sein dürfte als von vielen anfangs befürchtet.

Zusammen mit der FC Bayern AG und der European Club Association (ECA) bedanken wir uns bei über 130 Teilnehmern aus 25 Ländern, die unser Seminar „Streit im Sport“ in der Allianz Arena wahrgenommen haben.

Bitte besuchen Sie unsere Event Website mit den Präsentationen und Fotos.

Landgericht Hamburg bestätigt die Entscheidung des Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) Kathrin Kadelbach und Friedericke Belcher als Teilnehmer der deutschen Olympiamannschaft 2012 vorzuschlagen

Der Streit zweier Segelmannschaften um die einzige deutsche Olympia-Fahrkarte in der Bootsklasse 470er Frauen wurde vom Landgericht Hamburg zugunsten von Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher, vertreten durch Martens Rechtsanwälte, entschieden.
Das Landgericht Hamburg wies den Antrag der 470er-Seglerinnen Tina Lutz und Susann Beucke zurück, im Wege einer einstweiligen Verfügung an Stelle von beziehungsweise neben Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für die Olympiamannschaft 2012 vorgeschlagen zu werden. Lutz/Beucke hatten mit ihrem Verfügungsantrag erfolglos geltend gemacht im Rahmen der nationalen Ausscheidungsserie während der Weltmeisterschaft im australischen Perth benachteiligt worden zu sein. Nach dem Urteil bleiben Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher, die vertreten durch Martens Rechtsanwälte dem Streit auf Seiten des DSV beigetreten waren, die einzige dem DOSB zur Nominierung vorgeschlagene Mannschaft in der Zweihanddisziplin 470er Frauen.

Heiner Kahlert bespricht „Murphy“-Urteil des EuGH

In der Ausgabe 4/2011 der Zeitschrift causa sport bespricht Heiner Kahlert die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall der englischen Pub-Inhaberin Karen Murphy gegen die Betreibergesellschaft der englischen Premier League.
Obwohl der EuGH die bisherige Praxis der Vergabe absoluter territorialer Exklusivlizenzen für TV-Senderechte für europarechtswidrig erklärte, schätzt Heiner Kahlert in seinem Beitrag die Folgen für Rechteinhaber weniger dramatisch ein als ursprünglich von vielen befürchtet.