News-Archiv 2021

Dr. Heiner Kahlert in Ethik-Kommission der IIHF gewählt

Bei der Mitgliederversammlung des Welt-Eishockeyverbands IIHF am vergangenen Wochenende wurde Dr. Heiner Kahlert in die neu gegründete Ethik-Kommission („Ethics Board“) der IIHF gewählt. Die Ethik-Kommission ist ein unabhängiges Gremium und besteht aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern. Sie ist insbesondere dafür zuständig, mögliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex der IIHF zu untersuchen. Liegt aus Sicht der Ethik-Kommission ein Verstoß vor, hat sie die Sache zur Entscheidung über Disziplinarstrafen an das Direktorium oder die Disziplinarkommission der IIHF zu verweisen.

NJW-Beitrag von Dr. Heiner Kahlert zur Meinungsfreiheit von Athleten

Dr. Heiner Kahlert hat zusammen mit unserer ehemaligen Referendarin Dr. Marie-Christin Bareuther einen Beitrag in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) zur Meinungsfreiheit von Athleten während Sportgroßveranstaltungen veröffentlicht. Unter dem Titel „Mehr Meinungsfreiheit im Sport“ werden insbesondere die kurz vor den Olympischen Spielen in Tokyo erlassenen neuen IOC-Guidelines besprochen. Die Guidelines erweitern gegenüber der früheren Praxis die Zulässigkeit von politischen Meinungsäußerungen während der Olympischen Spiele und vergrößern zudem in gewissem Maße die Rechtssicherheit hinsichtlich der Sanktionierung von Verstößen. Außerdem plädieren die Autoren für eine einheitliche Linie über die verschiedenen Sportarten hinweg. Der Beitrag ist in der NJW-Ausgabe 34/2021 auf S. 15 veröffentlicht.

Dr. Heiner Kahlert als Mitglied der AIBA Governance Reform Group benannt

Der Internationale Boxverband AIBA hat Dr. Heiner Kahlert von Martens Rechtsanwälte als einen von fünf internationalen Experten in die neu gegründete Governance Reform Group benannt. Aufgabe des von Professor Dr. Ulrich Haas geleiteten unabhängigen Gremiums wird es sein, anhand international anerkannter Standards Empfehlungen zu erarbeiten, welche die AIBA dabei unterstützen, den höchsten Anforderungen an gute Unternehmensführung gerecht zu werden. Die Pressemitteilung der AIBA finden Sie hier.

Junges Netzwerk Sportrecht gegründet

Dr. Heiner Kahlert und David Menz haben zusammen mit Alexander Engelhardt und Niklas Luft die Organisation „Junges Netzwerk Sportrecht“ ins Leben gerufen. Die Organisation bietet jungen Juristinnen und Juristen mit Interesse am Sportrecht ein Forum zum Meinungsaustausch und zur juristischen Fortbildung. Weitere Informationen zum Jungen Netzwerk Sportrecht, u.a. zur Mitgliedschaft, finden Sie hier.
Die erste Online-Veranstaltung mit dem Thema „Athletenrechte im Jahr 2021“ findet am 7. Mai 2021 ab 17:00 Uhr statt. Für nähere Informationen zur Anmeldung und dem Programm klicken Sie bitte hier.

Bei Interesse und für zukünftige Veranstaltungen sowie News des Jungen Netzwerks Sportrecht können Sie auch der Linkedin Gruppe beitreten.

Martens Rechtsanwälte veranstaltet Webinar zur Quotientenregelung

David Menz und Maximilian Wegge haben am 21. April 2021 ein Webinar mit dem Thema „Quotientenregelung im Amateurfußball – fair und gerecht?“ gehalten. In dem Webinar wurde über die aktuelle Lage im Amateurfußball aufgrund der Corona-Pandemie informiert und zugleich die Probleme der Wertung einer abgebrochenen Saison anhand einer Quotientenregelung unter die Lupe genommen.

Unsere CO2 Kompensation für das zweite Halbjahr 2020

Nach unserer Ausgleichszahlung vom 02.06.2020 an atmosfair haben wir nun auch für das zweit Halbjahr 2020 unsere CO2-Emmissionen in Höhe von 21.740 kg ausgeglichen. 
Die Covid19-Situation hat dazu geführt, dass der ökologische Fußabdruck unserer Kanzlei deutlich reduziert wurde. Insbesondere haben Geschäftsreisen und das Pendeln zum und vom Büro aufgrund von Home Office deutlich abgenommen. Die dennoch im zweiten Halbjahr 2020 entstehenden CO2-Emissionen haben wir nun kompensiert, wobei wir zur Berücksichtigung des höheren Energieverbrauchs im Home Office unserer Mitarbeiter einen großzügigen Aufschlag auf den für das Büro errechneten Wert vorgenommen haben.Wir haben auch diesmal wieder an atmosfair gezahlt und ausweislich des ausgestellten Zertifikats wurden dadurch 21.740 kg CO2-Treibhausgase kompensiert.

Dr. Heiner Kahlert in Who’s Who Legal Sports & Entertainment aufgenommen

Dr. Kahlert wird von Who's Who Legal (WWL) in Deutschland als „National Leader“ im Verzeichnis „Sports and Entertainment 2021“ geführt. Nach der von WWL unter Mitbewerbern und Mandanten durchgeführten Befragung erhält Heiner Kahlert „hohes Lob für seine hervorragenden Kenntnisse im Sportrecht und seine Tätigkeit als Berater und Vertreter in komplexen streitigen Verfahren“. Wie in den letzten beiden Jahren wir Dr. Kahlert zudem auch 2021 im Verzeichnis „Future Leaders Arbitration“ von WWL geführt werden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses steht kurz bevor.

FIBA ruft den Dr. Dirk-Reiner-Martens-Preis ins Leben

Das Central Board der FIBA hat in seiner Sitzung vom 6. November 2020 den „Dr. Dirk-Reiner-Martens Preis“ ins Leben gerufen.

Der Preis wird alle zwei Jahre an eine Person verliehen, die einen bedeutenden akademischen Beitrag auf dem Gebiet der Rechtsfragen im Basketball und/oder zur internationalen Sportstreitbeilegung geleistet hat. Der Preis spiegelt das Engagement von Herrn Dr. Martens wider, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Sport ständig zu verbessern und junge Sportjuristen zu unterstützen.

Die Schaffung dieses Preises kurz vor dem ersten Todestag von Herrn Dr. Martens ist eine wunderbare Anerkennung seiner Leistungen in den Bereichen Sportrecht und Konfliktlösung. Unser Team dankt der FIBA hierfür von ganzem Herzen.

David Menz nahm als Redner am „FIFA Executive Programme in Sports Arbitration“ teil

Im Rahmen des erstmals von der FIFA organisierten Lehrgangs „Executive Programme in Sports Arbitration“ hat David Menz einen Vortrag über den BAT gehalten. Dieser Lehrgang richtet sich an Führungskräfte aus der Sportwelt und soll Ihnen die Besonderheiten der Schiedsgerichtsbarkeit im Sport durch verschiedene Vorträge anerkannter Experten auf diesem Gebiet näherbringen.

Martens Rechtsanwälte vertreten Türkgücü erfolgreich gegen BFV und DFB

Das LG München I hat heute unserem Mandanten Türkgücü München ganz überwiegend Recht gegeben im Verfahren gegen den Bayerischen Fußball-Verband e.V. (BFV) und den Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB). Die Entscheidung (Az.: 37 O 11770/20) zeigt insbesondere, dass trotz der unbestrittenen Verbandsautonomie Leistungsverfügungen auch im Sport ausnahmsweise zulässig (und auch begründet) sein können.
Der BFV muss nun die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 widerrufen und über die Meldung zur 1. DFB-Pokalhauptrunde unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entscheiden.

In der Sache bleiben dem BFV damit zwei Optionen: Entweder er benennt Türkgücü München oder er ändert kurzfristig erneut seine Spielordnung, diesmal allerdings ermessensfehlerfrei.

Für die Pressemitteilung des LG München I klicken Sie bitte hier.

David Menz veröffentlicht Aufsatz im Tagungsband „eSport-Recht – Politik, Praxis und Wissenschaft im Dialog“

David Menz hat zusammen mit Dr. Paul Fischer einen Aufsatz zur Frage der „Implementierung der Organisationsstrukturen des Wettkampfsports im eSport“ für den Tagungsband „eSport-Recht - Politik, Praxis und Wissenschaft im Dialog“ der Forschungsstelle für eSport-Recht (FeSR) verfasst. Darin setzten sie sich mit der spannenden Frage auseinander, ob sich die im traditionellen Sport bestehenden Organisationsstrukturen auf den eSport übertragen lassen. Um den Tagungsband zu erwerben, klicken Sie bitte hier.

David Menz und Maximilian Wegge erzielten vor dem LG München einen großen Sieg für Türkgücü München

Die Nominierung des FC Schweinfurt 05 für den DFB-Pokal 2020/2021 muss vorerst widerrufen werden. Stattdessen muss der Bayerische Fußball-Verband Türkgücü München vorläufig nominieren. Türkgücü München hat sich aufgrund seiner herausragenden Leistung in der Saison 2019/2020 die Teilnahme am DFB-Pokal verdient. Jetzt ist es sowohl an dem Bayrischen als auch am Deutschen Fußball-Bund, die Teilnahme unseres Mandanten zu ermöglichen. Die News auf der Website von Türkgücü München finden Sie hier.

David Menz nimmt als Redner am ARD Online/AIAC Webinar „Employment and Contractual Issues in Sport: Recent Developements Post Covid-19“ teil

David Menz und die anderen Teilnehmer des Panels, Henry Goldschmidt (Morgan Sports Law), Nick de Marco QC (Blackstone Chambers) sowie Aahna Mehrotra (TNT Law Practice), diskutieren und teilen ihre Erfahrungen angesichts der neuesten Entwicklungen rund um arbeitsrechtliche und vertragliche Angelegenheiten im Sportrecht seit Ausbruch der Covid-19 Pandemie.

Den englischsprachigen Flyer zum Webinar finden Sie hier.

Unser Beitrag zum Klimaschutz

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Diese Herausforderung kann nur bewältigt werden, wenn Unternehmen nachhaltig handeln. Das erfordert insbesondere, CO2-Emissionen auf ein Minimum zu reduzieren und unvermeidliche Emissionen durch Klimaschutzprojekte zu kompensieren.

Martens Rechtsanwälte nimmt diese gesellschaftliche Verantwortung sehr ernst. Bereits lange vor der Corona-Krise haben wir versucht, Reisen und Papierverbrauch so weit wie möglich zu reduzieren, insbesondere durch eine weitestgehend elektronische Aktenführung und moderne Kommunikationsmittel.

So ist beispielsweise das von uns entwickelte und seit 2007 administrierte Basketball Arbitral Tribunal ein Vorreiter in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit für nachhaltige Verfahrensführung: Seit jeher findet die Kommunikation in den Verfahren nahezu ausschließlich auf elektronischem Wege statt, wodurch in mittlerweile fast 1600 Verfahren nicht nur große Mengen Papier eingespart, sondern dank zahlreicher Telefon- und Videokonferenzen statt persönlicher Treffen auch viele Reisen verhindert wurden.

Ferner bemühen wir uns seit jeher, Flug- und Pkw-Reisen soweit wie möglich durch Bahnreisen zu ersetzen.

Um in Zukunft noch mehr zum Klimaschutz beizutragen, haben wir zu Beginn des Jahres beschlossen, alle CO2-Emmissionen zu kompensieren, die durch unseren Geschäftsbetrieb bedingt sind. Hierbei werden nicht nur Geschäftsreisen berücksichtigt, sondern auch der für die Kanzleiräumlichkeiten erforderliche Energieverbrauch, die Arbeitswege der einzelnen Mitarbeiter, die Verpflegung, das Arbeitsmaterial und entstehender Abfall. Der sich aus diesen Positionen errechnende CO2-Wert wird durch eine Zahlung an Klimaschutzprojekte ausgeglichen.

Für das Jahr 2020 wurde vor kurzem eine entsprechende Zahlung an atmosfair geleistet. Atmosfair wurde vielfach als Anbieter von nachhaltigen CO2-Kompensationprojekten ausgezeichnet (Atmosfair im Test).

Ausweislich des von atmosfair ausgestellten Zertifikats wurden durch unsere Zahlung 24.130 kg CO2-Treibhausgase kompensiert. Im zweiten Halbjahr 2020 anzutretende Geschäftsreisen und etwaige sonstige unvorhergesehene Emissionen werden am Ende dieses Jahres gesondert kompensiert.