News-Archiv 2014

Dr. Dirk-Reiner Martens von „Best Lawyers“ ausgewählt

Dr. Dirk-Reiner Martens wurde vom US-Verlag "Best Lawyers" aufgrund von Empfehlungen durch Kollegen in die sechste Ausgabe der Liste "Deutschlands Beste Anwälte" im Bereich Arbitration und Mediation aufgenommen. Die Umfrage wurde exklusiv für das Handelsblatt durchgeführt. Den entsprechenden Artikel finden Sie hier.

Heiner Kahlert auf Sport1.de

Heiner Kahlert nimmt Stellung zur Entscheidung der DFL, RB Leipzig eine Lizenz nur unter Auflagen zu erteilen. Den vollständigen Artikel finden Sie unter:http://www.sport1.de/de/fussball/fussball_dritteliga/artikel_888733.html

Andreas Zagklis wirkt an EU-Studie zu Sportveranstalterrechten mit

Am Freitag, den 25. April 2014, veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Bericht zur Studie über Sportveranstalterrechte in der EU. Die Studie wurde im Januar 2013 begonnen und von einem Konsortium bestehend aus dem TMC ASSER Instituut und der IVIR (University of Amsterdam) durchgeführt. Andreas Zagklis von Martens Rechtsanwälte wurde vom Konsortium als “Nationalkorrespondent” für Griechenland ernannt. Er unterstützte die Studie durch rechtliche Beratung während des gesamten Forschungsprojektes.
Zielsetzung der Studie war:
  • die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den 28 Mitgliedsstaaten für die Herkunft und die Inhaberschaft von Sportveranstalterrechten;
  • die Analyse von Art und Umfang solcher Rechte im Hinblick auf die Lizenzvergabe im Bereich Medien, unter Berücksichtigung der entsprechenden EU-Rechtsvorschriften;
  • die Prüfung der Möglichkeit, Lizenzierungspraktiken über den Medienbereich hinaus zu etablieren, insbesondere auf dem Gebiet von Glückspiel und Wetten;
  • die Abgabe von Emfpehlungen zu möglichen Maßnahmen der EU, um Problemen zu begegnen, die in den vorgenannten zu prüfenden Bereichen identifiziert werden.
Eine Zusammenfassung und den vollständigen Text der Studie finden Sie unter:http://ec.europa.eu/sport/news/2014/study-on-sport-organisers-rights_en.htm

Martens Rechtsanwälte berät FIBA bei Änderungen der Governance Struktur

Der außerordentliche Kongress der Verbände des Internationalen Basketball Verbandes (FIBA) fand am 16. März 2014 in Istanbul statt. Der Kongress verabschiedete einstimmig  neue Statuten, die bedeutsame Änderungen in der Governance Struktur der FIBA beinhalten. Dr. Dirk-Reiner Martens und Andreas Zagklis haben die FIBA beim Aufbau der neuen Governance und deren Umsetzung ins Regelwerk intensiv begleitet, das u.a. die Einrichtung eines Exekutivkomitees sowie die Ernennung eines NBA-Vertreters in das Central Board vorsieht. Die neue Struktur eröffnet dem internationalen Basketball Verband neue Möglichkeiten für die Stärkung des Verbandes und dessen strategisches Wachstum und ist bisher einzigartig in der Sportwelt.
Den Link zur Pressemitteilung der FIBA finden Sie hier.

Heiner Kahlert vergleicht europäische Rechtsordnungen zu Vertraulichkeit in Schiedsverfahren

In der ersten Ausgabe des zweiten Jahrgangs (2013) des European International Arbitration Review (EIAR) vergleicht Heiner Kahlert verschiedene europäische Rechtsordnungen zu der Frage, inwieweit Schiedsverfahren vertraulich sind. Die Abhandlung zeigt, dass es zahlreiche Gemeinsamkeiten gibt, insbesondere die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit des Schiedsverfahrens, eine Geheimhaltungspflicht der Schiedsrichter und eine weitgehende Gestaltungsfreiheit der Parteien. Der größte Unterschied zwischen den untersuchten Rechtsordnungen besteht zur Frage, ob Schiedsparteien ohne entsprechende Vereinbarung umfassenden Geheimhaltungspflichten unterliegen – auch hier sind die Differenzen aber geringer, als es auf den ersten Blick scheint.
Die genaue Fundstelle finden Sie unter "Publikationen".

Andreas Zagklis über die internationalen Streitbeilegungsverfahren internationaler Sportverbände

Im Bulletin des Sports Law and Policy Centre's "THE EUROPEAN SPORTS LAW AND POLICY BULLETIN, ISSUE 1-2013, INTERNATIONAL AND COMPARATIVE SPORTS JUSTICE, verfolgt Andreas Zagklis in zwei Kapiteln den Aufbau und die Weiterentwicklung der internen Streitbeilegungsverfahren internationaler Sportverbände.
Andreas Zagklis analysiert (ab Seite 114) die internen und externen Streibeilegungsmechanismen des internationalen Basketballverbandes (Fédération Internationale de Basketball (“FIBA”)), mit besonderem Augenmerk auf dem innovativen Basketball Arbitration Tribunal (“BAT”). Diese Mechanismen bieten den Parteien eine faire, schnelle und kosteneffiziente Beilegung der verschiedenen Arten von Streitigkeiten im Bereich des Basketballs. Andreas Zagklis und Achilleas Mavromatis beschreiben (ab Seite 130) die Schritte, die der internationale Volleyballverband (Fédération Internationale de Volleyball (“FIVB”)) unternommen hat, um sein Streitbeilegungssystem umzustrukturieren. Der Ausgangspunkt ist der anfängliche Widerstand der FIVB gegen die Zuständigkeit des Court of Arbitration for Sport (“CAS”). Nachdem das eigene Rechtsprechungsorgan der FIVB, das International Volleyball Tribunal, abgeschafft wurde, akzeptierte die FIVB den CAS als letzte Berufungsinstanz für alle Streitigkeiten innerhalb der FIVB-Familie und überarbeitete die erstinstanzlichen, internen Streitbeilegungsverfahren. In diesem Zusammenhang präsentieren die Autoren die neue Rolle des CAS als letzte Berufungsinstanz im FIVB-Streitbeilegungssystem. Sie beschreiben ferner die drei Arten von Streitigkeiten, die vor der FIVB aufgrund eines neuen Kategorisierungssytems verhandelt werden, und stellen die neukonstituierten Rechtsprechungsorgane der FIVB vor. Weitere Informationen und das Inhaltsverzeichnis der Veröffentlichung finden Sie hier.

Martens Rechtsanwälte vertreten ISU gegen C. Pechstein

Martens Rechtsanwälte vertreten den Internationlen Eissportverband (ISU) im Verfahren gegen Claudia Pechstein vor dem Landgericht München I. Den Link zum Beitrag des BR-Fernsehens finden Sie hier.  

Christian Keidel und Andreas Zagklis (Martens Rechtsanwälte) vertreten Fenerbahçe S.K. in UEFA- Disziplinarverfahren und vor dem CAS

Mit Entscheidung vom 25. Juni 2013 hat die UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer Fenerbahçe von den nächsten drei UEFA Wettbewerben ausgeschlossen, für die sich der Club qualifizieren würde (die dritte Saison wurde zur  Bewährung für fünf Jahre ausgesetzt). Diese Entscheidung wurde nach einem Berufungsantrag von Fenerbahçe vom UEFA Berufungssenat am 16. Juli 2013 teilweise aufgehoben und der Ausschluss des Clubs wurde auf die nächsten zwei UEFA Wettbewerbe reduziert, für die Fenerbahçe sich qualifiziert. Hiergegen wandte sich Fenerbahçe mit einer Berufung zum Court of Arbitration for Sport (CAS). Am  18. Juli 2013 hat der CAS bestätigt, dass die UEFA der beantragten aufschiebenden Wirkung der Klage vor dem CAS zugestimmt hat. Damit ist  Fenerbahçe vorläufig in der UEFA Champions League 2013/14 spielberechtigt. Eine endgültige Entscheidung über den Ausschluss von Fenerbahçe wird der CAS am 28. August 2013 verkünden.
Die Pressemitteilung des CAS können Sie hier abrufen: http://www.tas-cas.org/en/infogenerales.asp/4-3-6956-1092-4-1-1/5-0-1092-15-1-1/ http://www.tas-cas.org/

Heiner Kahlert und Andreas Zagklis kommentieren Bundesgerichtsentscheid zu Schiedsspruch ohne Begründung

In der dritten Ausgabe der Zeitschrift Sport und Recht (SpuRt) des Jahres 2013 kommentieren Heiner Kahlert und Andreas Zagklis eine aktuelle Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts. Die Entscheidung betraf die Anfechtung eines Schiedsspruchs des Basketball Arbitral Tribunal (BAT), der wegen des geringen Streitwerts gemäß der Schiedsordnung ohne Begründung ergangen war.
Heiner Kahlert und Andreas Zagklis erklären zunächst in Grundzügen die Struktur und Besonderheiten des BAT, bevor sie zu den wichtigsten Punkten der Bundesgerichtsentscheidung Stellung nehmen. Hervorzuheben ist insbesondere die Feststellung des Bundesgerichts, dass es sich bei dem BAT um ein echtes Schiedsgericht im Sinne des Schweizer Bundesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) handelt. Ferner stellte das Bundesgericht erfreulicherweise klar, dass der Abwicklung von Schiedsverfahren per E-Mail keinen Bedenken begegnet und Lesebestätigungen ein geeignetes Mittel zum Beweis des Zugangs solcher Nachrichten sind. Schließlich ist zu begrüßen, dass das Bundesgericht in der Regelung, wonach in bestimmten Fällen der Schiedsspruch keine Begründung enthält, kein Hindernis für die Einlegung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgericht sieht, wenn auch dessen Prüfungsumfang notgedrungen eingeschränkt ist.

Andreas Zagklis leitet Sitzung beim CEV Management Seminar

Am 3. Mai 2013 fand ein von der European Volleyball Confederation (CEV) gehaltenes Management Seminar mit Teilnehmern von 41 Nationalverbänden statt. Andreas Zagklis berichtete über Rechtsfragen im Zusammenhang mit internationalen Transfer Certificates und Rechtsverfahren, die aus Streitigkeiten zwischen Spielern, Trainern und Vereinen entstehen. Den gesamten Text der CEV News und die Fotogallerie finden Sie hier.

Martens Rechtsanwälte vertreten Rassismus-Opfer Ikenna Onukogu

Der Fall des nigerianischen Bezirksliga-Torhüters Ikenna Onukogu, der auf dem Fußballplatz zunächst Opfer rassistischer Beschimpfungen und dann vom Fußballverband Niederrhein „zur einstweiligen Sicherung des Sportverkehrs“ vorläufig gesperrt wurde, hat bundesweit Aufsehen erregt (siehe etwa die Artikel in FAZ, Spiegel und SportBild). Heiner Kahlert von Martens Rechtsanwälte vertritt Ikenna Onukogu, dessen einstweilige Sperre mittlerweile aufgehoben wurde, im weiteren verbandsrechtlichen Verfahren.