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01.04.2011

Martens Rechtsanwälte vertritt erfolgreich den Dansk Amerikans Fodbold Forbund (DAFF)

Martens Rechtsanwälte hat den Dansk Amerikans Fodbold Forbund (DAFF) erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt vertreten. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt zurück.

Dieses hatte den dänischen Verband ermächtigt, einzelne Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung einer Mitgliederversammlung eines internationalen Dachverbandes zu setzen und den übrigen Mitgliedern bekannt zu machen.
Der Argumentation von Christian Keidel (Rechtsanwalt, Martens Rechtsanwälte) folgend entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass beim Antrag einer Minderheit von Vereinsmitgliedern nach § 37 Abs. 2 BGB der Rechtsgedanke der §§ 122 Abs. 2 S. 3, 123 Abs. 1 und 124 Abs. 1 S. 1 AktG analog anzuwenden sei. Das Oberlandesgericht sah es daher als ausreichend an, dass der dänischen Verbands sein Verlangen acht Tage nach der satzungsmäßigen Bekanntmachungsfrist den Vereinsmitgliedern bekannt gemacht hatte.
Zudem bestätigte das OLG Frankfurt, dass ein vereininterner Rechtsschutz den staatlichen nur dann auf eine bestimmte Zeit ausschließen kann, wenn jener effektiv ist.