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27.04.2012

Landgericht Hamburg bestätigt die Entscheidung des Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) Kathrin Kadelbach und Friedericke Belcher als Teilnehmer der deutschen Olympiamannschaft 2012 vorzuschlagen

Der Streit zweier Segelmannschaften um die einzige deutsche Olympia-Fahrkarte in der Bootsklasse 470er Frauen wurde vom Landgericht Hamburg zugunsten von Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher, vertreten durch Martens Rechtsanwälte, entschieden.

Das Landgericht Hamburg wies den Antrag der 470er-Seglerinnen Tina Lutz und Susann Beucke zurück, im Wege einer einstweiligen Verfügung an Stelle von beziehungsweise neben Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) für die Olympiamannschaft 2012 vorgeschlagen zu werden. Lutz/Beucke hatten mit ihrem Verfügungsantrag erfolglos geltend gemacht im Rahmen der nationalen Ausscheidungsserie während der Weltmeisterschaft im australischen Perth benachteiligt worden zu sein. Nach dem Urteil bleiben Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher, die vertreten durch Martens Rechtsanwälte dem Streit auf Seiten des DSV beigetreten waren, die einzige dem DOSB zur Nominierung vorgeschlagene Mannschaft in der Zweihanddisziplin 470er Frauen.