Mit der neuen Fassung seiner Schiedsregeln, die am 1. Februar 2024 in Kraft treten, führt das Basketball-Schiedsgericht (BAT) ein privates Mahnverfahren (Payment Order Procedure – POP) für die Durchsetzung finanzieller Streitigkeiten im Basketball ein.
Zur Eröffnung eines BAT "Payment Order Procedures" können Sie einen "Payment Order Request" (POR) einreichen.
POR einreichenZur Eröffnung eines regulären BAT-Schiedsverfahrens können Sie eine Schiedsklage (RfA) einreichen.
RfA einreichenDas POP ist vergleichbar mit Mahnverfahren vor staatlichen Gerichten und ist wohl das erste seiner Art im Bereich der internationalen (Sport-)Schiedsgerichtsbarkeit.
Dieses Verfahren sieht vor, das das BAT auf Antrag des Klägers einen Mahnbescheid für eine Geldforderung erlässt, ohne die Begründetheit der Forderung zu prüfen, wenn die grundlegenden Voraussetzungen für den Erlass des Mahnbescheids erfüllt sind und die Forderung vom Beklagten nicht bestritten wird. Der vom BAT final erlassene Zahlungsbefehl hat die Wirkung eines endgültigen und verbindlichen Schiedsspruchs zwischen den Parteien und stellt somit eine „decision“ im Sinne von Artikel 3-335 der FIBA Internal Regulations dar.
Für weitere Informationen zum POP klicken Sie bitte hier.
