Prof. Dr. Ulrich Haas verstärkt Martens als Partner!
Wir freuen uns sehr, Ulrich Haas bei Martens als Partner willkommen zu heißen.
Mit ihm schließt sich unserer Kanzlei einer der international renommiertesten und erfahrensten Sportrechts-Experten an, der zudem als Schiedsrichter in Handelsschiedsverfahren und als Experte im Unternehmensinsolvenzrecht sehr gefragt ist. Zugleich passt Ulrich Haas als hochkompetenter und äußerst sympathischer Kollege perfekt in unser Team. Unsere Mandanten werden von seiner herausragenden Expertise, insbesondere auch im Schweizer Recht, sowie seinem nationalen und internationalen Netzwerk enorm profitieren.
Wir freuen uns sehr auf die gemeinsame Zukunft!
Das Basketball Arbitral Tribunal (BAT) registriert den 200. POP-Fall
Anfang Juni 2026, und damit etwas mehr als zwei Jahre nach der Einführung des sogenannten Payment Order Procedure (POP) beim Basketball Arbitral Tribunal (BAT) im Jahr 2024, wurde bereits das 200. POP-Verfahren eingeleitet.
Diese hohe Fallzahl nach kurzer Zeit bestätigt den Bedarf und die breite Akzeptanz des neuen POP-Verfahrens in der Basketball Community, das eine noch schnellere und kostengünstiger Alternative zum regulären Schiedsverfahren beim BAT für Streitigkeiten mit geringem Streitwert darstellt. So beträgt die gesamte Verfahrensdauer bei bei den bisherigen POP-Verfahren im Durchschnitt nur ca. 30 Tage.
Weitere Informationen zum BAT und POP finden Sie hier.
Weitere Informationen zum BAT und POP finden Sie hier.
Martens als Kooperations-Kanzlei des DOSB und Team Deutschland bei den Olympischen Winterspielen 2026
Martens Rechtsanwälte war bei den Olympischen Winterspielen 2026 (MiCo2026) als rechtlicher Kooperations-Partner des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und Team Deutschland (Team D) tätig.
Während der gesamten Dauer der Spiele standen unsere Partner Dr. Paul Fischer und David Menz dem DOSB und Team D rund um die Uhr für kurzfristige rechtliche Unterstützung zur Verfügung. Die Beratung umfasste insbesondere potenzielle Nominierungsstreitigkeiten (Eligibility Matters) sowie die Vertretung und strategische Begleitung in möglichen Verfahren vor der Ad-Hoc Division des Court of Arbitration for Sport (CAS).
Die 24/7-Bereitschaft über die vollen 16 Wettkampftage stellte sicher, dass in sämtlichen rechtlichen Fragestellungen mit unmittelbarem Handlungsbedarf schnell, präzise und auf höchstem sportrechtlichem Niveau reagiert werden konnte.
Unser besonderer Dank gilt dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sowie Dr. Olaf Tabor für das entgegengebrachte Vertrauen.
Wir gratulieren Team D herzlich zu den zahlreichen – rechtlich unumstrittenen – Medaillenerfolgen. Diese Leistungen spiegeln sowohl sportliche Exzellenz als auch technische Perfektion wider.


