Sportrecht

Europa- und Kartellrecht

Jeder Wettbewerb hat Regeln: nicht nur der sportliche, sondern auch der wirtschaftliche. Zu den wichtigsten Regeln der Wirtschaft zählen gerade auch in der Sportbranche das Kartellrecht und die europäischen Grundfreiheiten. Wir unterstützen Sie dabei, Verbandsregelwerke und sportrechtliche Verträge kartell- und europarechtskonform zu gestalten bzw. gerichtlich überprüfen zu lassen.

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Die Sportwelt ist sowohl national als auch international in aller Regel pyramidenförmig organisiert, es existiert also jeweils nur ein internationaler Verband für eine Sportart und nur ein nationaler Mitgliedsverband pro Land. Monopolverbände bewegen sich häufig im Anwendungsbereich des europäischen (und/oder nationalen) Kartellrechts. Strategische Entscheidungen müssen daher ebenso wie einzelne Vertragswerke frühzeitig auf ihre Vereinbarkeit mit dem Kartellrecht geprüft werden. Dies gilt umso mehr, da die Konsequenzen eines Kartellrechtsverstoßes sehr gravierend sein können.

Beratung im Kartellrecht setzt wie kaum ein anderes Rechtsgebiet eine hervorragende Kenntnis des betreffenden Marktes voraus. Wie verfügen dank der jahrzehntelangen Beratung im Sport über exzellente Branchenkenntnis und kombinieren diese mit ausgewiesener Expertise in der kartellrechtlichen Beratung. Entsprechend beraten wir regelmäßig Mandant:innen im Sport zu Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts, insbesondere bei der Ausgestaltung von Regelwerken und Ausrüstungsverträgen.

Eine weitere Folge der pyramidenförmigen Organisation des Sports ist es, dass die im Normallfall nur für staatliches Handeln anwendbaren europäischen Grundfreiheiten vielfach auch für Regelwerke und Entscheidungen von Sportverbänden gelten, wie nicht zuletzt im bekannten „Bosman“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs deutlich wurde. Wir beraten regelmäßig Verbände zur Vereinbarkeit ihrer Regelwerke mit den europäischen Grundfreiheiten und vertreten unterschiedlichste Mandant:innen im Sport in Prozessen oder Schiedsverfahren, in denen genau diese Vereinbarkeit umstritten ist.

Referenzmandate
  • Kartell- und europarechtliche Beratung der Fédération Internationale de Volleyball (FIVB) in Bezug auf ihre Regelwerke
  • Kartellrechtliche Beratung der Fédération Internationale de Basketball (FIBA) insbesondere zu Ausrüstungsregelungen und Verträgen
  • Kartell- und europarechtlichen Beratung und gerichtliche Vertretung der Nachwuchs-Basketball-Bundesliga (NBBL) in Bezug auf Ausländerregelungen
  • Kartellrechtliche Beratung der International Rugby League (IRL) hinsichtlich seiner Regelungen zur Anerkennung von Wettbewerbern privater Veranstalter
  • Kartellrechtliche Beratung eines großen nationalen Sportverbandes im Hinblick auf die Beziehungen zur nationalen Profiliga