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28.02.2011

Erbrecht

Wir bieten unseren Mandanten in dem sensiblen Bereich des Erbrechts vollumfängliche Unterstützung. Eine präzise Gestaltung von Verträgen und Verfügungen ist gerade auf dem Gebiet des Erbrechts essentiell, um die gewollten Rechtsfolgen zu erreichen und Streitigkeiten zu vermeiden. 

Wir beraten unsere Mandanten insbesondere bei folgenden Problemgestaltungen:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen im Privat- und Unternehmensbereich
  • Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen
  • Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungs- und Übergabeverträge
  • Testamentsvollstreckung
  • Prozessführung