Sportrecht

  • Die Beratung im Sport ist unsere Leidenschaft

Unser Kanzleigründer, Dr. Dirk-Reiner Martens, pflegte zu sagen: „Sportrecht ist eigentlich alles, außer vielleicht Familienrecht“ – nur um sogar diese kleine Einschränkung sogleich wieder zurückzunehmen, weil er einen der erfolgreichsten deutschen Fußballspieler einmal zu dessen Scheidung beraten hatte. Der Begriff „Sportrecht“ ist schillernd, aber schwer zu definieren. Letztlich lässt es sich am besten beschreiben als Branchenrecht, also eine rechtliche Querschnittsmaterie aus Teilbereichen unterschiedlichster Rechtsgebiete, die in der Sportbranche besonders relevant sind.

Auf dieses Querschnittsrecht der Branche Sport ist unsere Kanzlei seit jeher wie kaum eine andere spezialisiert. Wir sind intime Kenner der Sportbranche und ihrer Besonderheiten und verfügen über große Erfahrung in den meisten der (Teil-)Rechtsgebiete, die hierfür besonders relevant sind. Dabei sind wir bestens vertraut mit den speziellen Regelwerken des Sports, den wichtigsten Streitbeilegungsmechanismen und den vielen speziellen Vertragswerken und -klauseln, welche die Besonderheiten des Sports abbilden.

Zwar beraten wir unsere Mandant:innen im Sport immer wieder auch zu „abseitigeren“ Rechtsgebieten, insbesondere Athlet:innen im Ausländer- oder Mietrecht. Die Eigenschaft des Sportrechts als Querschnittsmaterie bringt es aber mit sich, dass es in manchen Fällen erforderlich wird, Spezialisten für das jeweilige Rechtsgebiet hinzuziehen. Paradebeispiele hierfür sind das Steuerrecht oder das Strafrecht. In solchen Fällen können wir auf unser starkes Netzwerk von spezialisierten Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen zurückgreifen, um Ihnen kombiniert mit unserer sportspezifischen Expertise eine Beratung aus einer Hand bieten zu können, die fachlich immer höchsten Ansprüchen genügt.

Nähere Informationen zu unseren Kernkompetenzen im Sportrecht finden Sie, wenn Sie in der Navigationsleiste auf das entsprechende Rechtsgebiet klicken.