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01.06.2006

Wirtschaftsrecht

Martens Rechtsanwälte bietet Beratung in allen Fragen des Kapital- und Personengesellschaftsrechts. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der optimalen Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen und Satzungsregelungen. Hierbei bieten wir unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen, um den individuellen Interessen und Bedürfnissen der Gesellschafter bestmöglich gerecht zu werden. Unsere Beratung erstreckt sich auch auf das gesellschaftsrechtliche Tagesgeschäft, wie die Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie die Beratung von Führungskräften, Geschäftsführern und Gesellschaftern. Im Konfliktfall stehen wir unseren Mandanten auch für die Durchsetzung ihrer gesellschaftsrechtlichen Ansprüche vor Schiedsgerichten oder ordentlichen Gerichten zur Verfügung. 

Auch im Kartellrecht können Sie auf uns zählen. Dabei beraten wir Sie insbesondere bei der kartellrechtskonformen Gestaltung von Verträgen, Satzungen und internen Arbeitsabläufen, um kartellrechtliche Risiken bereits im Vorfeld soweit wie möglich zu minimieren. Selbstverständlich vertreten wir Sie aber auch vor Kartellbehörden und Gerichten, wenn es bereits zur Einleitung von Marktmissbrauchs- oder Kartellverfahren gekommen sein sollte. Aufgrund unserer großen Erfahrung im Bereich der Konfliktlösung sind wir zudem ihr kompetenter Ansprechpartner in privatrechtlichen Streitigkeiten mit kartellrechtlichem Hintergrund, beispielsweise Schadensersatzprozessen aufgrund von Kartellrechtsverstößen.