Streitbeilegung

Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schiedsgerichtsbarkeit gehört seit jeher zu den Kernkompetenzen von Martens Rechtsanwälte. Bei uns finden Sie hochspezialisierte Parteivertreter und Schiedsrichter, mit denen Sie die Besonderheiten von Schiedsverfahren wirklich nutzen können. Zudem vertreten wir gerne Ihre Interessen in flankierenden Gerichtsprozessen.

Weiterlesen
Unsere Tätigkeit als Parteivertreter

Als Parteivertreter verfolgen wir Ihre Interessen leidenschaftlich, aber immer seriös und mit höchsten Ansprüchen an die Qualität unserer Arbeit.

Ausgehend von einer Analyse der Ursachen des jeweiligen Konflikts definieren wir gemeinsam mit Ihnen eine umfassende Verfahrensstrategie, die neben Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Interessen auch die mögliche Sichtweise der Gegenseite und die des Spruchkörpers berücksichtigt. Unser Denken und Handeln sind geprägt von Kreativität und Pragmatismus. Es geht immer darum, eine wirklich nachhaltige Lösung zu finden.

Ihr Verfahren wird durchgehend von einem erfahrenen Anwalt geführt, der selbst das Mandat bearbeitet und persönlich für Sie ansprechbar ist. Sofern die Bedürfnisse Ihres Falles ein Team aus mehreren Anwälten erfordert, legen wir hohen Wert auf schlanke Strukturen und die Vermeidung von unnötigen Reibungsverlusten.

Unsere Tätigkeit als Schiedsrichter

Bei Martens Rechtsanwälte finden Sie unabhängige und standfeste Schiedsrichter, die sich darauf verstehen, einen Rechtsstreit effizient und rechtssicher zu Ende zu führen, jedoch – sofern gewünscht – immer auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Lösung im Blick behalten.

Dass wir als Schiedsrichter unserer persönlichen Unabhängigkeit und Integrität besondere Bedeutung zumessen, entspricht nicht nur unserem Verständnis von der großen Verantwortung, die mit der Annahme eines Schiedsrichteramts verbunden ist. Vielmehr sind wir auch fest davon überzeugt, dass in aller Regel beiden Parteien des Rechtsstreits mehr gedient ist, wenn sich Schiedsrichter:innen nicht als „Anwalt“ der sie benennenden Partei verstehen.

Ferner legen wir großen Wert darauf, unsere Schiedsverfahren so effizient wie möglich zu führen. Nach unserer tiefen Überzeugung ist es hierfür unerlässlich, dass das Schiedsgericht sein Verfahren nicht so führt, als sei es ein Prozess vor einem staatlichen Gericht. Schiedsgerichte genießen erheblich größere Freiheiten bei der Verfahrensgestaltung als staatliche Gerichte. Aufgrund unserer großen Erfahrung im Bereich der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit sind wir bestens vertraut mit verschiedensten schiedsrichterlichen Strategien und Verfahrensinstrumenten. Deshalb sind wir dazu in der Lage, die sich bietende Flexibilität bei der Verfahrensgestaltung wirklich zu nutzen und so einen der Hauptvorteile der Schiedsgerichtsbarkeit voll zur Geltung zu bringen.

Referenzmandate
  • Vorsitzender Schiedsrichter (Dr. Heiner Kahlert) in einem ad-hoc-Schiedsverfahren zu Handelsvertreteransprüchen in der Versicherungsbranche
  • Vorsitzender Schiedsrichter (Dr. Heiner Kahlert) in einem DIS-Schiedsverfahren in einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit um Rechte an einem Flugzeug
  • Mitglied der Beraterteams der Bundesrepublik Deutschland im ad-hoc-Schiedsverfahren zur Lkw-Maut
  • Vertretung eines deutschen Unternehmens in einem gesellschaftsrechtlichen DIS-Schiedsverfahren in der Autobranche
  • Vertretung eines englischen Metallhändlers in einem ICC-Schiedsverfahren betreffend Mängelansprüche nach UN-Kaufrecht
  • Vertretung eines deutschen Dienstleistungsunternehmens in einem ICC-Schiedsverfahren betreffend Vergütungsansprüche
  • Vertretung eines multinationalen Konzerns in einem CAS-Schiedsverfahren zu einer Post-M&A-Streitigkeit
  • Vertretung einer Schiedspartei aus einem Bauschiedsverfahren vor dem OLG München zur Ablehnung einer Vorsitzenden Schiedsrichterin
  • Vertretung einer Schiedspartei aus einem handelsrechtlichen Schiedsverfahren (im Bereich Arzneimittelvertrieb) vor dem OLG Frankfurt zur Aufhebung eines DIS-Schiedsspruchs
  • Vertretung einer Schiedspartei aus einem vereinsrechtlichen Schiedsverfahren vor dem BayObLG zur Erklärung der Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens