Basketball Arbitral Tribunal


Für den Internationalen Basketballverband (FIBA) haben wir im Jahr 2007 das Basketball Arbitral Tribunal (BAT) entwickelt, das wir seither auch verwalten. Vor der Gründung dieses institutionellen Schiedsgerichts blieben Vertragsbrüche im internationalen Basketball häufig ohne Sanktion und der Geschädigte musste jahrelang und unter großem finanziellen Aufwand in einer ihm unbekannten Rechtsordnung sein Recht erstreiten. Daher beauftragte die FIBA Martens Rechtsanwälte, eine praktikable Lösung für dieses Problem zu entwickeln.

Wir haben uns gegen das Vorgehen einiger Sportverbände entschieden, welche die Inanspruchnahme verbandsinterner Instanzen verbindlich vorschreiben. Dies ist selten besonders effektiv. Stattdessen rieten wir der FIBA zur Errichtung eines unabhängigen Schiedsgerichts, dessen Zuständigkeit die Vertragsparteien freiwillig vereinbaren können. Die von uns entwickelte Schiedsordnung wurde in jeder Hinsicht so gestaltet, dass sie eine einfache, schnelle und kostengünstige Entscheidung der Vertragsstreitigkeiten im internationalen Basketball ermöglicht. Zwei Kernstücke des Verfahrens sind, dass alle Streitigkeiten von Einzelschiedsrichtern entschieden werden und dasss diese ex aequo et bono entscheiden, also nach Billigkeit statt nach einer nationalen Rechtsordnung. In der Praxis bedeutet dies, dass die Schiedsrichter die vertraglichen Bestimmungen anwenden, sofern dies nicht Einzelfall grob unbillig ist (in einem solchen Fall hätte die Vertragsbestimmung auch nach den meisten nationalen Rechtsordnungen keinen Bestand).

Dieses Angebot an den Markt ist zu einer großen Erfolgsgeschichte geworden: Seit dem ersten Verfahren im Jahr 2007 sind bis 2023 mehr als 2075 Verfahren vor dem BAT anhängig gemacht worden. Aufgrund der hohen Effizienz des Verfahrens werden nicht nur Klagen in Höhe von mehreren Millionen Euro, sondern auch Klagen mit nur vierstelligen Beträgen erhoben. Das Feedback der Marktteilnehmer ist ungebrochen positiv – die jährlichen Fallzahlen steigen weiterhin kontinuierlich, pro Jahr gehen inzwischen ca. 180 Schiedsklagen ein.

Anfang 2024 hat das BAT die Möglichkeit des Mahnverfahrens eingeführt: Payment Order Procedure (POP). Das POP ist vergleichbar mit Mahnverfahren vor staatlichen Gerichten und ist wohl das erste seiner Art im Bereich der internationalen (Sport-)Schiedsgerichtsbarkeit.

 

Seit 2007
mehr
als 2075
Verfahren
vor
dem BAT
BAT Quick Facts
  • Echtes Schiedsgericht nach Schweizer Recht
  • Von der Institution benannter Einzelschiedsrichter aus geschlossener Liste bestehend aus anerkannten Experten
  • Bei Fehlen einer abweichenden Vereinbarung: Entscheidung nach Billigkeit (ex aequo et bono)
  • Verfahrenssprache: Englisch
  • Mündliche Verhandlung als Ausnahmefall
  • Hocheffizientes Verfahren mit kurzen Schriftsatzfristen und elektronischem Schriftverkehr
  • Schiedsspruch hat grundsätzlich binnen 6 Wochen nach Verfahrensende zu ergehen
  • Streitwertabhängige administrative Gebühr zwischen 1.500 und 7.000 Euro; Vergütung des Schiedsrichters und des BAT-Präsidenten nach moderaten Stundensätzen, also abhängig von der Komplexität des jeweiligen Falles (regelmäßig zwischen 4.000 und 12.000 Euro, im Durchschnitt weniger als 8.000 Euro).
  • Vollstreckung nach der New York Convention sowie nach FIBA-Vereinsrecht
Auszeichnungen
und Stimmen zum BAT
  • Nominiert für den Innovating Justice Award 2012
  • Artikel in der New York TimesArtikel lesen
  • „Das BAT hat den Markt vollkommen verändert.“Führender Spieleragent
  • ”Congratulations on a job done so well to provide a necessary mechanism for the globalization of basketball“David Stern,ehemaliger Commissioner der National Basketball Association (NBA)
  • “The FAT [former name of BAT] is proving to be an effective and, therefore, popular body for resolving disputes in the sport of basketball and, perhaps, this winning formula/model may be adopted by other sports bodies for the settlement of their disputes.”Ian Blackshawim World Sports Law Report 7/7, Juli 2009