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Dr. Tinusch Jalilvand Rechtsanwalt Associate
Auch im Sport hat die Auswertung von Daten in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Die Anwendungsbereiche sind vielfältig. Sie können von der Nutzung von Mitgliederdaten für Marketingzwecke, bis hin zur Analyse von Sportdaten zur Leistungsoptimierung reichen. Um Sie über aktuelle Entwicklungen der nachhaltigen Datenverarbeitung und des Datenschutzes im Sport auf dem Laufenden zu halten, hat unser Experte für Datenschutz im Sport Dr. Tinusch Jalilvand den Martens Sportdaten Blog ins Leben gerufen.
16.12.2022

Datenschutz im Sport: Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

In unserem aktuellen Blog-Beitrag befassen wir uns im Martens Sportdaten-Blog mit der Bedeutung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) in Vereinen. Der Beitrag bekräftigt, dass fast alle Sportvereine zum Führen eines VVT verpflichtet sind, und erklärt die Mindestinhalte des VVT. Außerdem gewährt der Beitrag Einblicke in Optimierungspotentiale für das Nachhaltigkeits- und Compliancemanagement auf der Grundlage des VVT und weitere Vorteile, die sich aus dessen sorgfältiger Gestaltung ergeben.

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23.08.2022

Nachhaltige Datenverarbeitung im Sport

Das Thema Nachhaltigkeit ist im Profi-Sport präsenter denn je. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat am 30.05.2022 einen Mitgliederbeschluss gefasst, nach dem die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien in Zukunft sogar Teil des Lizensierungsprozesses im Profi-Fußball werden soll. Im Sport lag der Fokus von Nachhaltigkeitsmaßnahmen bisher überwiegend im Bereich Umwelt & Soziales. Wenig Aufmerksamkeit kommt hingegen bisher der Nachhaltigkeit im digitalen Bereich zu. Dieser Beitrag erläutert, welche Schnittmengen zwischen den Bereichen Nachhaltigkeit und Datenschutz bestehen und wie beide Bereiche Hand in Hand gehen können – und dass sie es sollten. Nicht nur für Sponsoren, sondern auch für Fans und Spieler:innen– insbesondere der jüngeren Generation – sind die Themen Nachhaltigkeit und Datenschutz elementar. Die aktuell freitags demonstrierende Generation wird zur datenschutzrechtlichen Mündigkeit erzogen und ihre Entscheidungen auch danach treffen, inwieweit der Prozess der Digitalisierung nachhaltig gestaltet wird.

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17.05.2022

Risiken in Datenschutzerklärungen von Sportvereinen und Sportverbänden

Um nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten (Name, IP-Adresse, Trikotnummer, Leistungsdaten) verarbeiten zu dürfen, bedarf es einer speziellen Rechtsgrundlage. Darüber hinaus enthält die DSGVO die Pflicht zur Transparenz und zur Information derjenigen Personen, deren Daten verarbeitet werden.

Viele Sportvereine und Sportverbände haben diese beiden Vorgaben der DSGVO dadurch umzusetzen versucht, dass sie nach Einführung der DSGVO neue Datenschutzerklärungen veröffentlichten. Allerdings sollten Sportvereine oder Sportverbände nicht dem Irrglauben unterliegen, dass eine neue – oftmals von Online-Anbietern automatisch erstellte – Datenschutzerklärung allein alle Vorgaben zur rechtmäßigen Datenverarbeitung erfüllen kann. Vielmehr soll die Datenschutzerklärung nur darüber informieren, wie der Verein die Vorgaben der DSGVO umsetzt. Eine fehlerhafte, unwahre oder unvollständige Datenschutzerklärung dürfte sogar genau das bewirken, was Sportvereine zu verhindern zu suchen: Die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden wird auf die Datenverarbeitung im Verein oder Verband gelenkt.

In den letzten Jahren ist der organisierte Sport vermehrt in den Fokus der Aufsichtsbehörden gerückt. Außerdem bahnen sich Klagen von Sportler:innen an, die auf eine fehlende Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ihrer Daten abstellen. Sportvereinen und Sportverbänden ist daher dringend geraten, ihr eigenes Datenschutzkonzept nochmals genau zu prüfen und es nicht bei einer „neuen“ Datenschutzerklärung zu belassen.

In diesem Blogbeitrag wird anhand der wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung in Grundzügen erläutert, wie sich Datenschutzerklärung und Datenschutzkonzept im Sportverein und Sportverband ergänzen sollten, um Bußgelder und Schadensersatzklagen zu vermeiden.

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