Court of Innovative Arbitration

Angesichts des großen Erfolgs des Basketball Arbitral Tribunal (BAT) reifte in uns die Idee, mit einem ähnlichen Konzept auch anderen Wirtschaftsbereichen ein Schiedsgericht anzubieten, das für schnelle und effiziente Streitbeilegung steht. Ermuntert durch sehr positive Rückmeldungen insbesondere von Unternehmensjuristen machten wir uns an die Entwicklung eines neuen institutionellen Schiedsgerichts, das das Erfolgsrezept des BAT auf die Bedürfnisse der Handelsschiedsgerichtsbarkeit anpasst.

Ergebnis dieser Arbeiten ist der Court of Innovative Arbitration (COIA), der im September 2015 seine Tätigkeit aufnahm. Alle Streitigkeiten werden von einem Einzelschiedsrichter entschieden, der in einem zügigen Ernennungsverfahren ausgewählt wird. Der Einzelschiedsrichter entscheidet zudem ex aequo et bono, also nach Billigkeit, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben. In der Praxis bedeutet dies, dass die Schiedsrichter die vertraglichen Bestimmungen anwenden, sofern dies nicht Einzelfall grob unbillig ist (in einem solchen Fall hätte die Vertragsbestimmung auch nach den meisten nationalen Rechtsordnungen keinen Bestand). Diese Loslösung von nationalen Rechtsordnungen macht Streitigkeiten über die anwendbare Rechtsordnung ebenso überflüssig wie teure Rechtsgutachten zu fremden Rechtsordnungen.

Zusammen mit anderen innovativen Elementen in der Schiedsordnung hilft die Streitentscheidung ex aequo et bono durch einen Einzelschiedsrichter dabei, das Verfahren möglichst effizient und damit kostengünstig zu gestalten. Dadurch ist COIA auch in Fällen attraktiv, in denen angesichts des Streitwerts Schiedsverfahren vor anderen Institutionen zu teuer wären.

Effizient
Fair
Schnell
coia.org
COIA Quick Facts
  • Echtes Schiedsgericht nach Schweizer Recht
  • Durch die Parteien, sonst durch die Institution benannter Einzelschiedsrichter aus geschlossener Liste bestehend aus anerkannten Experten
  • Bei Fehlen einer abweichenden Vereinbarung: Entscheidung nach Billigkeit (ex aequo et bono)
  • Verfahrenssprache: Englisch (sofern nicht zwischen allen Beteiligten anderweitig vereinbart)
  • Mündliche Verhandlung nur bei Antrag beider Parteien oder wenn vom Schiedsrichter für notwendig befunden
  • Hocheffizientes Verfahren mit kurzen Schriftsatzfristen und elektronischem Schriftverkehr
  • Schiedsspruch hat grundsätzlich binnen 6 Monaten nach Eingang des anfänglichen Verfahrenskostenvorschusses zu ergehen
  • Streitwertabhängige administrative Gebühr ab 2.000 Euro; Vergütung des Schiedsrichters und des COIA-Präsidenten nach (moderaten) Stundensätzen, also abhängig von der Komplexität des jeweiligen Falles