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07.06.2016

Martens Rechtsanwälte vertreten die ISU erfolgreich gegen Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor dem BGH

Der Bundesgerichtshof (“BGH”) hat die Klage von Claudia Pechstein gegen den Internationalen Eisschnelllaufverband Skating (“ISU”) auf Schadenersatz in Höhe von EUR 4,4 Millionen als unzulässig abgewiesen. Der Zulässigkeit der Klage stand die von Frau Pechstein unterzeichnete Schiedsvereinbarung zugunsten des Court of Arbitration for Sport (“CAS”) entgegen, die der BGH anders als die Vorinstanzen für wirksam befand.

Insbesondere liege im Abschluss der Schiedsvereinbarung mit Frau Pechstein kein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die ISU. Dabei widersprach der BGH der zentralen Hypothese des OLG München in der Vorinstanz, wonach die Interessen von Verbänden und Athleten diametral entgegengesetzt seien. Der BGH folgte der Argumentation der ISU und befand, dass gerade im Kampf gegen Doping Verbände und Athleten die gleichen Interessen verfolgten.

Die Pressemitteilung des BGH in deutscher Sprache finden Sie hier.