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30.09.2020

Martens Rechtsanwälte vertreten Türkgücü erfolgreich gegen BFV und DFB

Das LG München I hat heute unserem Mandanten Türkgücü München ganz überwiegend Recht gegeben im Verfahren gegen den Bayerischen Fußball-Verband e.V. (BFV) und den Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB). Die Entscheidung (Az.: 37 O 11770/20) zeigt insbesondere, dass trotz der unbestrittenen Verbandsautonomie Leistungsverfügungen auch im Sport ausnahmsweise zulässig (und auch begründet) sein können.

Der BFV muss nun die Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 widerrufen und über die Meldung zur 1. DFB-Pokalhauptrunde unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entscheiden.

In der Sache bleiben dem BFV damit zwei Optionen: Entweder er benennt Türkgücü München oder er ändert kurzfristig erneut seine Spielordnung, diesmal allerdings ermessensfehlerfrei.

Für die Pressemitteilung des LG München I klicken Sie bitte hier.