News-Archiv 2011

Dr. Dirk-Reiner Martens hält Vortrag vor den CAS Schiedsrichtern

Anlässlich eines Seminars für die Schiedsrichter des Court of Arbitration for Sport in Lausanne, Schweiz, hat Dirk-Reiner Martens am 16.11.2011 einen Vortrag gehalten über "The Role of the Arbitrator in CAS Proceedings – Reflections on how to prepare for and conduct a hearing of a CAS case". Sie finden die schriftliche Version des Beitrags mit einem Klick auf folgenden Link: Article - The role of the arbitrator in CAS proceedings

Vorlesungsbeginn an der TU München

Christian Keidel und Heiner Kahlert halten im Wintersemester 2011/12 erneut die Vorlesung Sportrecht an der Technischen Universität München.
Ziel der Vorlesung im Rahmen des Bachelorstudiengangs Wissenschaftliche Grundlagen des Sports ist, die Studierenden mit den wesentlichen Aspekten des nationalen und internationalen Sportrechts vertraut zu machen.

Serbischer Fußballtrainer siegt mit Martens Rechtsanwälte vor dem CAS

Radomir Antic, ehemaliger Trainer von Real Madrid und FC Barcelona und zuletzt Coach der Serbischen Fußball-Nationalmannschaft hat vor dem Court of Arbitration for Sport mit Christian Keidel und Andreas Zagklis
gegen den Serbischen Fußballverband Schadensersatz in Millionenhöhe wegen ungerechtfertigter Kündigung erstritten.

Dr. Dirk-Reiner Martens ist Mitglied des JAMS International Panel

JAMS, größter Anbieter von Mediations- und Schiedsgerichtsdienstleistungen in den USA, hat zusammen mit ADR Center in Italien im September 2011 in London JAMS International aus der Taufe gehoben.
Dirk-Reiner Martens ist Mitglied des Inaugural Panel von Mediatoren und Schiedsrichtern. JAMS International hat seinen Sitz in London und wird seine Dienstleistungen weltweit anbieten. Weitere Information finden Sie unter www.jamsinternational.com.

Dr. Dirk-Reiner Martens ist zertifizierter Mediator (DAA)

Dr. Dirk-Reiner Martens wurde nach erfolgreicher Absolvierung eines 90-stündigen Lehrganges von der Deutschen Anwalt Akademie als „Mediator (DAA)“ zertifiziert. Hierdurch wird das Profil von Martens Rechtsanwälte auf dem Gebiet der Alternativen Streitbeilegung weiter geschärft.

200. Verfahren vor dem Basketball Arbitral Tribunal (BAT)

Das Basketball Arbitral Tribunal (BAT) feiert Jubiläum: Am 26. Juli 2011 wurde das 200. Verfahren eröffnet! Das BAT wurde im Jahr 2007 von Martens Rechtsanwälte entwickelt und wird seither von uns administriert.
Es ist ein neuartiges, unabhängiges und höchst effizientes Schiedsverfahren zur Lösung von Streitigkeiten im Basketball zwischen Profisportlern, Agenten und Vereinen. Seit dem ersten Verfahren, das am 29. Mai 2007 eröffnet wurde, ist die Zahl der eingehenden Schiedsklagen Jahr für Jahr dramatisch gestiegen. Die Website des BAT finden Sie hier.

Neuer Präsident des Basketball Arbitral Tribunal (BAT)

Nach einer 4-jährigen, außerordentlich erfolgreichen BAT-Präsidentschaft von Gabrielle Kaufmann-Kohler und ihrem Team, hat die FIBA im Juni 2011 Richard McLaren zum neuen BAT Präsidenten ernannt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FIBA.

Andreas Zagklis und Heiner Kahlert besprechen EuGH-Urteile zu Exklusivübertragungen

In der Frühlingsausgabe 2011 des Entertainment and Sports Lawyer (einer Publikation der American Bar Association) besprechen Andreas Zagklis und Heiner Kahlert drei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Februar 2011.
Der Gerichtshof entschied, dass EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Umständen untersagen können, Spiele der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft oder der UEFA Fußball-Europameisterschaft ausschließlich im Pay-TV zu übertragen. Die komplette Frühlingsausgabe 2011 des Entertainment and Sports Lawyer mit der Entscheidungsbesprechung von Andreas Zagklis und Heiner Kahlert kann hier abgerufen werden.

Martens Rechtsanwälte vertritt erfolgreich den Dansk Amerikans Fodbold Forbund (DAFF)

Martens Rechtsanwälte hat den Dansk Amerikans Fodbold Forbund (DAFF) erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt vertreten. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt zurück.
Dieses hatte den dänischen Verband ermächtigt, einzelne Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung einer Mitgliederversammlung eines internationalen Dachverbandes zu setzen und den übrigen Mitgliedern bekannt zu machen. Der Argumentation von Christian Keidel (Rechtsanwalt, Martens Rechtsanwälte) folgend entschied das Oberlandesgericht Frankfurt, dass beim Antrag einer Minderheit von Vereinsmitgliedern nach § 37 Abs. 2 BGB der Rechtsgedanke der §§ 122 Abs. 2 S. 3, 123 Abs. 1 und 124 Abs. 1 S. 1 AktG analog anzuwenden sei. Das Oberlandesgericht sah es daher als ausreichend an, dass der dänischen Verbands sein Verlangen acht Tage nach der satzungsmäßigen Bekanntmachungsfrist den Vereinsmitgliedern bekannt gemacht hatte. Zudem bestätigte das OLG Frankfurt, dass ein vereininterner Rechtsschutz den staatlichen nur dann auf eine bestimmte Zeit ausschließen kann, wenn jener effektiv ist.