News-Archiv 2013

Heiner Kahlert vergleicht europäische Rechtsordnungen zu Vertraulichkeit in Schiedsverfahren

In der ersten Ausgabe des zweiten Jahrgangs (2013) des European International Arbitration Review (EIAR) vergleicht Heiner Kahlert verschiedene europäische Rechtsordnungen zu der Frage, inwieweit Schiedsverfahren vertraulich sind. Die Abhandlung zeigt, dass es zahlreiche Gemeinsamkeiten gibt, insbesondere die grundsätzliche Nichtöffentlichkeit des Schiedsverfahrens, eine Geheimhaltungspflicht der Schiedsrichter und eine weitgehende Gestaltungsfreiheit der Parteien. Der größte Unterschied zwischen den untersuchten Rechtsordnungen besteht zur Frage, ob Schiedsparteien ohne entsprechende Vereinbarung umfassenden Geheimhaltungspflichten unterliegen – auch hier sind die Differenzen aber geringer, als es auf den ersten Blick scheint.
Die genaue Fundstelle finden Sie unter "Publikationen".

Andreas Zagklis über die internationalen Streitbeilegungsverfahren internationaler Sportverbände

Im Bulletin des Sports Law and Policy Centre's "THE EUROPEAN SPORTS LAW AND POLICY BULLETIN, ISSUE 1-2013, INTERNATIONAL AND COMPARATIVE SPORTS JUSTICE, verfolgt Andreas Zagklis in zwei Kapiteln den Aufbau und die Weiterentwicklung der internen Streitbeilegungsverfahren internationaler Sportverbände.
Andreas Zagklis analysiert (ab Seite 114) die internen und externen Streibeilegungsmechanismen des internationalen Basketballverbandes (Fédération Internationale de Basketball (“FIBA”)), mit besonderem Augenmerk auf dem innovativen Basketball Arbitration Tribunal (“BAT”). Diese Mechanismen bieten den Parteien eine faire, schnelle und kosteneffiziente Beilegung der verschiedenen Arten von Streitigkeiten im Bereich des Basketballs. Andreas Zagklis und Achilleas Mavromatis beschreiben (ab Seite 130) die Schritte, die der internationale Volleyballverband (Fédération Internationale de Volleyball (“FIVB”)) unternommen hat, um sein Streitbeilegungssystem umzustrukturieren. Der Ausgangspunkt ist der anfängliche Widerstand der FIVB gegen die Zuständigkeit des Court of Arbitration for Sport (“CAS”). Nachdem das eigene Rechtsprechungsorgan der FIVB, das International Volleyball Tribunal, abgeschafft wurde, akzeptierte die FIVB den CAS als letzte Berufungsinstanz für alle Streitigkeiten innerhalb der FIVB-Familie und überarbeitete die erstinstanzlichen, internen Streitbeilegungsverfahren. In diesem Zusammenhang präsentieren die Autoren die neue Rolle des CAS als letzte Berufungsinstanz im FIVB-Streitbeilegungssystem. Sie beschreiben ferner die drei Arten von Streitigkeiten, die vor der FIVB aufgrund eines neuen Kategorisierungssytems verhandelt werden, und stellen die neukonstituierten Rechtsprechungsorgane der FIVB vor. Weitere Informationen und das Inhaltsverzeichnis der Veröffentlichung finden Sie hier.

Martens Rechtsanwälte vertreten ISU gegen C. Pechstein

Martens Rechtsanwälte vertreten den Internationlen Eissportverband (ISU) im Verfahren gegen Claudia Pechstein vor dem Landgericht München I. Den Link zum Beitrag des BR-Fernsehens finden Sie hier.  

Christian Keidel und Andreas Zagklis (Martens Rechtsanwälte) vertreten Fenerbahçe S.K. in UEFA- Disziplinarverfahren und vor dem CAS

Mit Entscheidung vom 25. Juni 2013 hat die UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer Fenerbahçe von den nächsten drei UEFA Wettbewerben ausgeschlossen, für die sich der Club qualifizieren würde (die dritte Saison wurde zur  Bewährung für fünf Jahre ausgesetzt). Diese Entscheidung wurde nach einem Berufungsantrag von Fenerbahçe vom UEFA Berufungssenat am 16. Juli 2013 teilweise aufgehoben und der Ausschluss des Clubs wurde auf die nächsten zwei UEFA Wettbewerbe reduziert, für die Fenerbahçe sich qualifiziert. Hiergegen wandte sich Fenerbahçe mit einer Berufung zum Court of Arbitration for Sport (CAS). Am  18. Juli 2013 hat der CAS bestätigt, dass die UEFA der beantragten aufschiebenden Wirkung der Klage vor dem CAS zugestimmt hat. Damit ist  Fenerbahçe vorläufig in der UEFA Champions League 2013/14 spielberechtigt. Eine endgültige Entscheidung über den Ausschluss von Fenerbahçe wird der CAS am 28. August 2013 verkünden.
Die Pressemitteilung des CAS können Sie hier abrufen: http://www.tas-cas.org/en/infogenerales.asp/4-3-6956-1092-4-1-1/5-0-1092-15-1-1/ http://www.tas-cas.org/

Heiner Kahlert und Andreas Zagklis kommentieren Bundesgerichtsentscheid zu Schiedsspruch ohne Begründung

In der dritten Ausgabe der Zeitschrift Sport und Recht (SpuRt) des Jahres 2013 kommentieren Heiner Kahlert und Andreas Zagklis eine aktuelle Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts. Die Entscheidung betraf die Anfechtung eines Schiedsspruchs des Basketball Arbitral Tribunal (BAT), der wegen des geringen Streitwerts gemäß der Schiedsordnung ohne Begründung ergangen war.
Heiner Kahlert und Andreas Zagklis erklären zunächst in Grundzügen die Struktur und Besonderheiten des BAT, bevor sie zu den wichtigsten Punkten der Bundesgerichtsentscheidung Stellung nehmen. Hervorzuheben ist insbesondere die Feststellung des Bundesgerichts, dass es sich bei dem BAT um ein echtes Schiedsgericht im Sinne des Schweizer Bundesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) handelt. Ferner stellte das Bundesgericht erfreulicherweise klar, dass der Abwicklung von Schiedsverfahren per E-Mail keinen Bedenken begegnet und Lesebestätigungen ein geeignetes Mittel zum Beweis des Zugangs solcher Nachrichten sind. Schließlich ist zu begrüßen, dass das Bundesgericht in der Regelung, wonach in bestimmten Fällen der Schiedsspruch keine Begründung enthält, kein Hindernis für die Einlegung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgericht sieht, wenn auch dessen Prüfungsumfang notgedrungen eingeschränkt ist.

Andreas Zagklis leitet Sitzung beim CEV Management Seminar

Am 3. Mai 2013 fand ein von der European Volleyball Confederation (CEV) gehaltenes Management Seminar mit Teilnehmern von 41 Nationalverbänden statt. Andreas Zagklis berichtete über Rechtsfragen im Zusammenhang mit internationalen Transfer Certificates und Rechtsverfahren, die aus Streitigkeiten zwischen Spielern, Trainern und Vereinen entstehen. Den gesamten Text der CEV News und die Fotogallerie finden Sie hier.

Martens Rechtsanwälte vertreten Rassismus-Opfer Ikenna Onukogu

Der Fall des nigerianischen Bezirksliga-Torhüters Ikenna Onukogu, der auf dem Fußballplatz zunächst Opfer rassistischer Beschimpfungen und dann vom Fußballverband Niederrhein „zur einstweiligen Sicherung des Sportverkehrs“ vorläufig gesperrt wurde, hat bundesweit Aufsehen erregt (siehe etwa die Artikel in FAZ, Spiegel und SportBild). Heiner Kahlert von Martens Rechtsanwälte vertritt Ikenna Onukogu, dessen einstweilige Sperre mittlerweile aufgehoben wurde, im weiteren verbandsrechtlichen Verfahren.

Dirk-Reiner Martens Interview in Legal Tribune Online

Dirk-Reiner Martens kommentiert die Chancen für Rechtsanwälte im Bereich des "Sportrechts". Den vollständigen Text des Artikels finden Sie hier.

Christian Keidel bespricht CAS Entscheidungen zu UEFA Financial Fairplay

In der Ausgabe 1/2013 des ISLA Newsletters bespricht Christian Keidel die Entscheidungen des Court of Arbitration for Sport (CAS) i.S. Bursaspor v. UEFA, 10 July 2012 (CAS 2012/A/2821) und Besikats v. UEFA, 31 October 2012 (CAS 2012/A/2824). Martens Rechtsanwälte haben Bursaspor im vorgenannten Verfahren erfolgreich vertreten. Den vollständigen Text des Newsletters finden Sie hier.

Das BAT – ein echtes Schiedsgericht

Das Basketball Arbitral Tribunal (BAT) – als echtes Schiedsgericht vom Schweizer Bundesgericht bestätigt. Am 14. Dezember 2012 hat das Schweizerische Bundesgericht über eine Rechtsbeschwerde nach Artikel 190(2) des Swiss Code on Private International Law (PILA) entschieden, die die Aufhebung eines Schiedsspruchs nach den BAT Regeln zum Ziel hatte. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass der "objet du recours .... ne fait problème en l'espèce" [der Gegenstand der Beschwerde bereitet im gegenwärtigen Fall keine Probleme]. Dieser kurze Satz bedeutet, dass das Gericht den BAT als echtes Schiedsgericht nach Schweizer Recht anerkannt hat. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass nur "Schiedssprüche" Gegenstand einer Rechtsbeschwerde nach Artikel 190(2) PILA sein können.
In seiner Entscheidung hat das Gericht auch einen Schlussstrich unter eine Debatte gezogen, bei dem die Rechtsprechung des Court of Arbitration for Sport zu entgegengesetzten Ergebnissen gelangt war: das Schweizer Bundesgericht hielt die Rechtsbeschwerde für zulässig, obwohl der Schiedsspruch des BAT, wie nach den BAT-Regeln für sogenannte "low value cases" vorgesehen, ohne Gründe ergangen war und, obwohl die Beschwerdeführerin ihr Recht, die Gründe für den Schiedsspruch zu verlangen, nicht ausgeübt hatte. Die erste Rechtsbeschwerde gegen einen Schiedsspruch des BAT hatte das Schweizer Bundesgericht am 29. Mai 2012 zurückgewiesen, weil die anwendbare Schiedsvereinbarung einen Verzicht auf eine Rechtsbeschwerde enthielt, wie es Artikel 192 PILA zulässt. Bis zum 31. Januar 2013 sind, seit dem ersten Antrag im Jahr 2007, 367 Anträge auf Durchführung eines Schiedsverfahrens beim BAT eingegangen.

BAT nominiert für GAR Awards 2013

Das Basketball Arbitral Tribunal (BAT) ist für GAR Awards 2013 nominiert.
Am 6. Februar 2013 veröffentlichte die Global Arbitration Review (GAR) die Kurzliste der Nominierungen für die GAR Awards 2013. Das BAT ist im Bereich "Innovation by an individual or organisation" nominiert. Weitere Informationen finden Sie hier.

Marko Pesic und Christian Keidel geben gemeinsame Vorlesung an der TU München

Marko Pesic, Geschäftsführer und Sportdirektor des FC Bayern e. V. Basketball und ehemaliger Spieler der deutschen Basketball Nationalmannschaft, wird am Mittwoch, 6. Februar 2013, einen Vortrag im Rahmen der Sportrechtsvorlesung von Christian Keidel an der TU München halten.