News-Archiv 2018

Dr. Dirk-Reiner Martens nahm als Redner am Workshop zum Thema Beweisaufnahme des International and Comparative Law Research Center (ICLRC) in Moskau teil

Am 9. November 2018 veranstaltete das International and Comparative Law Research Center in Zusammenarbeit mit dem Russian Arbitration Center am Russischen Institut für Moderne Schiedsgerichtsbarkeit einen Workshop zum Thema "Evidence before International Courts and Tribunals: Distinct Fora, Similar Approaches?". An der Veranstaltung nahmen Richter und Prozessbeteiligte vor internationalen Gerichten sowie Professoren russischer und ausländischer Universitäten und Dr. Martens teil. Sie präsentierten Berichte und beantworteten Fragen der Mitredner und des Publikums. Dr. Martens hielt einen Vortrag über „Evidence Taking in Sports Arbitration“. An der Veranstaltung nahmen über 100 Teilnehmer teil, darunter Vertreter von Wirtschafts- und Landesbehörden sowie ein internationales Internetpublikum.

Martens Rechtsanwälte beraten die Drone Racing League („DRL“)

Christian Keidel und David Menz haben die DRL bei der Organisation und Durchführung des Halbfinales der DRL Allianz World Championship 2018 in der BMW Welt in München am 28. Juli 2018 („Level 6: BMW Welt“) umfassend beraten. Weitere Informationen zu dem Trend-Sport und dem Rennen in der BMW Welt finden Sie auf der Hompage der DRL und hier.

Christian Keidel neues Mitglied bei Rex Sport

Christian Keidel fühlt sich sehr geehrt, als Mitglied der angesehenen Rex Sport Association aufgenommen worden zu sein.
Rex Sport ist eine internationale Vereinigung von Juristen mit Spezialisierung im Bereich Sportrecht, die im Februar 2002 in Barcelona, Spanien, gegründet wurde. Rex Sport vereint Sportrechtler aus derzeit 19 verschiedenen Ländern, u.a. Schiedsrichter des CAS sowie Anwälte, die eine umfangreiche Expertise bei der Beratung der internationalen Sportbranche nachweisen können. Für weitere Informationen zu Rex Sport klicken Sie bitte hier.

Martens Rechtsanwälte vertreten erfolgreich den 1. FC Köln in einem Disziplinarverfahren vor der UEFA Berufungskommission

Christian Keidel und David Menz unterstützen den 1. FC Köln erfolgreich in einem Berufungsverfahren gegen eine Entscheidung der UEFA Disziplinarkommission im Zusammenhang mit dem Auswärtsspiel des 1. FC Köln gegen FK Roter Stern Belgrad im Dezember 2017. In der angefochtenen Entscheidung hob die UEFA Disziplinarkommission die Bewährung für ein Verbot zum Verkauf von Tickets für das nächste Auswärtsspiel in einem UEFA Wettbewerb und eine Geldstrafe auf, welche zuvor im Zusammenhang mit dem Spiel des 1. FC Köln gegen Arsenal London FC zum Beginn der Saison 2017/2018 ausgesprochen wurden. Die UEFA Berufungskommission gab der Berufung statt und erklärte die zuvor erfolgte Aufhebung der Bewährung für unwirksam. Weitere Informationen finden Sie hier.

Christian Keidel nimmt als Moderator an GAR Live (Zürich) teil

Christian Keidel wir Teil Drei: „Sports Arbitration – Is it fit for Purpose?“ bei GAR Live in Zürich am 26. April 2018 moderieren. Teilnehmer des Panels sind: Michele Bernasconi (Bär & Karrer), Xavier Favre-Bulle (Lenz & Staehelin), Emilio Garcia (Managing Director Integrity, UEFA) und Brendan Schwab (World Players Association, UNI Global Union). Das vollständige Programm finden Sie hier.

Kapitel im Yearbook of International Sports Arbitration

Christian Keidel und Paul Fischer haben im Yearbook of International Sports Arbitration ein Kapitel zum Thema "Standing to Appeal of Third Parties in front of CAS" veröffentlicht. Nähere Informationen zur englischsprachigen Veröffentlichung finden Sie hier.

Martens Rechtsanwälte im JUVE Handbuch 2017/2018

"Dank ihrer großen Erfahrung mit Regelwerken reüssiert die Münchner Kanzlei an der Seite von Verbänden u. Vereinen, v.a. in der Prozess- bzw. Schiedsgerichtsbarkeit. Neben dem bundesw. als Koryphäe geltenden Dr. Dirk-Reiner Martens heben Wettbewerber auch Christian Keidel als „kompetent u. genau“ hervor."
Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien wurde zum 20. Mal. veröffentlicht. Umfangreiche  Recherchen bei Kanzleien, Unternehmensverantwortlichen, Behördenvertretern und Mitarbeitern aus Justiz und Wissenschaft schaffen die Basis für diese Publikation. Die strikt unabhängig arbeitende Redaktion greift dabei auf inzwischen 20 Jahre Erfahrung mit dem Anwaltsmarkt zurück. Für den vollständigen Eintrag zu Martens Rechtsanwälte und weitere detaillierte Informationen über das wirtschaftsrechtliche Dienstleistungsangebot in Deutschland von fast 800 Kanzleien klicken Sie bitte hier.

Paul Fischer veröffentlicht in World Sports Advocate

Paul Fischer und Dr. Tim Bagger von Grafenstein (Lentze Stopper) analysieren die vertragliche Situation beim Kauf von Auswärtstickets und die Möglichkeit des Auswärtsclubs, Regress bei seinen Fans zu nehmen, wenn er aufgrund deren Fehlverhaltens sanktioniert wurde. Den (englischsprachigen) Aufsatz finden Sie hier.

Christian Keidel von “Who’s Who Legal” unter den weltweit führenden Anwälten im Sport und Entertainment gelistet

Auf Grundlage einer unabhängigen Befragung von Kollegen und Mandanten aus der Sportbranche empfiehlt “Who’s Who Legal” Christian Keidel als einen der weltweit führenden Anwälte im Bereich Sport und Entertainment.

Christian Keidel im Interview mit Sport1

Anlässlich der Berichte über den teuersten Transfer der Fußballgeschichte, dem Wechsel des Spielers Neymar da Silva Santos Júnior für angeblich 222 Millionen Euro vom FC Barcelona zu Paris Saint-Germain, erläutert Christian Keidel im Sport1 Interview das Prinzip der Ausstiegsklauseln. Den Sport1 Beitrag finden Sie hier  

Martens Rechtsanwälte beraten den 1. FC Köln im komplexen Rekordtransfer von Anthony Modeste

Christian Keidel hat den 1. FC Köln bei dem Transfer von Anthony Modeste zu Tianjin Quanjian beraten. Nach fast vier Wochen komplexer Verhandlungen haben sich die Parteien auf eine Leihe mit einer anschließenden Verkaufsoption geeinigt. Mit einem Wert von mehr als EUR 30 Millionen ist der Wechsel von Modeste nach China der teuerste Transfer der Vereinsgeschichte des 1. FC Köln.
Weitere (englischsprachige) Informationen finden Sie auch hier

Das Basketball Arbitral Tribunal (BAT) feiert 10jähriges Jubiläum und Fall 1000!

Das von Martens Rechtsawälte kreierte Basketball Arbitral Tribunal (BAT) erhielt seinen ersten Schiedsantrag am 29. Mai 2007. Seither ist die Zahl der pro Jahr eingereichten Anträge stetig gestiegen: von 2 Verfahren in 2007 auf 158 im Jahr 2016. Etwas weniger als 10 Jahre nach seiner Gründung ist beim BAT nun der 1000. Fall eingereicht worden.
Seit seiner Gründung ist der BAT von einem innovativem Streitbeilegungsmechanismus für die schnelle und kostengünstige Lösung von Vertragsstreitigkeiten zu einem etablierten internationalen Schiedsgericht herangewachsen. Die Schiedsrichter entscheiden ex aequo et bono und haben mit ihrer Rechtsprechung Grundprinzipien für wiederkehrende Fragestellungen im Zusammenhang mit Verträgen im Basketball geschaffen. Weitere Informationen zum BAT finden Sie hier. Weitere Informationen zur BAT Rechtsprechung finden Sie hier.

Aufsatz zum Pechstein Verfahren in Business Law International

Dr. Dirk-Reiner Martens und Alexander Engelhard haben in der aktuellen Ausgabe von Business Law International einen Artikel zum Pechstein Verfahren veröffentlicht. Der Beitrag mit dem Titel "Is the Pechstein Saga Coming to an End?" fasst das Verfahren und seine Vorgeschichte zusammen und erläutert seine Bedeutung für die Sportwelt. Den (englischsprachigen) Artikel finden Sie hier.

Martens Rechtsanwälte wirken auch an der 2. Auflage des Sports Law Review mit

Dr. Dirk-Reiner Martens und Alexander Engelhard haben als Autoren auch an der 2. Auflage der Sports Law Review mitgewirkt und das Kapitel zum Sportrecht in Deutschland verfasst. Der Sports Law Review richtet sich als Praxishandbuch für internationales Sportrecht insbesondere an im Sport tätige Unternehmen, Verbände, Vereine und Athleten.
Die 2. Auflage des Sports Law Review beschreibt das Sportrecht in 20 verschiedenen Jurisdiktionen (u.a. Schweiz, England, USA). Das Kapitel über Sportrecht in Deutschland (in englischer Sprache) können Sie hier herunterladen. Weitere Informationen zum Sports Law Review erhalten Sie auf der Webseite des Verlages.